Im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen auf die Nord-Stream-Pipeline wurde in Kroatien ein ukrainischer Staatsbürger festgenommen
Auf einen Blick
Kroatische Behörden verhafteten den ukrainischen Staatsbürger Vladimir Z. in der Stadt Pula aufgrund eines deutschen Haftbefehls wegen des Verdachts der Beteiligung an den Explosionen der Nord Stream-Gaspipeline in der Ostsee im Jahr 2022.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Am 26. September 2022 kam es in den Nord Stream-Pipelines zu Unterwasserexplosionen, die die Infrastruktur für den Gastransport von Russland nach Europa beschädigten.
In einer Pressemitteilung der deutschen Generalstaatsanwaltschaft heißt es: „Auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2024 wurde heute Morgen (19. August 2026) der ukrainische Staatsbürger Wladimir Z. in der kroatischen Stadt Pula festgenommen. Der Einsatz wurde von der örtlichen Polizeidirektion in Abstimmung mit der Generaldirektion der Polizei in Zagreb durchgeführt.“
Am 21. August 2025 wurde in der italienischen Provinz Rimini der ukrainische Staatsbürger Sergej Kusnezow festgenommen, den die deutschen Ermittlungen für den Anführer der am „Nord Stream“-Bombenanschlag beteiligten Gruppe halten. Nach seiner Überstellung nach Deutschland am 27. November 2025 vollzog ein deutscher Richter am nächsten Tag den Haftbefehl und er sitzt seitdem in der Stadt Hamburg in Untersuchungshaft.
Am 26. September 2022 kam es nahe der dänischen Insel Bornholm in der Ostsee zu Unterwasserexplosionen, die schwere Schäden an drei der vier Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 verursachten, die zu den weltweit wichtigsten Energieinfrastrukturen für den Transport von Erdgas von Russland nach Europa zählen.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Der Strafprozess gegen Verdächtige geht in Deutschland weiter
Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Offene Fragen
- Welche konkreten Beweise bringen die Verdächtigen mit dem Bombenanschlag in Verbindung?
- Sind weitere Personen in den Fall verwickelt?





