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BackAfD-Streit um Deutschlandfahne im Bundestag geht weiter
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Die Welt12.06.2026Politik5 dk okumaGermany

AfD-Streit um Deutschlandfahne im Bundestag geht weiter

Auf einen Blick

  • Der Streit um die Nutzung der deutschen Nationalflagge durch AfD-Abgeordnete im Bundestag eskaliert.
  • Nach einem Vorfall, bei dem Abgeordnete die Fahne von einem Bürobalkon schwenkten, während unten Demonstranten vorbeizogen, entbrannte eine Debatte im Parlament.
  • Die Bundestagsvizepräsidentin wies die Vorwürfe zurück und betonte die Hausordnung, die die Nutzung von Fassaden und Balkonen für politische Botschaften untersagt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Der Streit entzündete sich, nachdem AfD-Abgeordnete eine Deutschlandfahne von einem Bürobalkon des Bundestags schwenkten, während unten Demonstranten vorbeizogen. Die Bundestagspolizei prüfte einen Verstoß gegen die Hausordnung.

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Der Streit um die Deutschlandfahne geht weiter: Auch bei der Bundestagsdebatte am Donnerstag war die Nutzung der Fahne durch AfD-Abgeordnete auf dem Balkon eines Bundestagsbüros Thema.

Die Parlamentarier, unter ihnen Beatrix von Storch, hatten am vergangenen Montag demonstrativ eine große Deutschlandfahne geschwenkt, während unter ihnen auf der Straße Demonstranten vorbeizogen, die unter Rufen wie „Merz muss weg“ den sofortigen Rücktritt der Bundesregierung forderten. Die Bundestagspolizei schaltete sich anschließend ein. Sie sah einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung.

Seitdem haben von Storch, diverse andere Politiker der AfD und auch deren Sympathisanten in den sozialen Medien das Thema verfolgt.

Auch in der Debatte im Deutschen Bundestag brachte die Partei den Vorfall noch einmal auf. Der Abgeordnete Götz Frömming spöttelte in seiner Rede etwa, „mit Fahnen und Flaggen kann man ja schnell etwas falsch machen, wer hätte das gedacht. Selbst wenn man unsere schöne Deutschlandfahne – hier hängt sie ja hinter uns – aus dem Bundestag, aus dem Fenster hält, kann man Ärger bekommen.“

Dann verwies er auf seine Parteifreundin, die die Fahne geschwenkt hatte, und spekulierte, ob diese nun „einen Ordnungsruf“ oder „ein Strafgeld“ bekommen habe. Polemisch spitzte Frömming dann zu: Wenn „unten der CSD vorbeipromenieren würde“ und „man würde die Regenbogenfahne aus dem Fenster (des Bundestags, d. Red.) halten, ich glaube nicht, dass dann die Polizei gekommen wäre“. Dies sei eine „Schieflage in diesem Haus“.

Die Bundestagsvizepräsidentin schaltet sich ein

In den sozialen Medien verbreiten sich Videoausschnitte, die eine direkte Erwiderung von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) auf die Vorwürfe und auch Andeutungen des AfD-Politikers zeigen. Lindholz stellte klar: Die deutsche Flagge sei im Bundestag natürlich nicht verboten, im Gegenteil: Diese stehe und wehe vor und auf vielen Gebäuden des Bundestags und sei auch in etlichen Räumen des Parlaments zu finden, sowie direkt im Plenarsaal.

„Wir haben aber“, so Lindholz weiter, „eine Hausordnung, und diese Hausordnung schützt vor der Vereinnahmung der Parlamentsgebäude für politische Außenwirkung“. Der Bundestag sei der Ort der parlamentarischen Debatte, es werde „mit Worten argumentiert“ und nicht über die Fassade hinweg.

Genau dies diene, so adressierte sie Frömming dann direkt, „der Würde, der Neutralität und der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestags als Verfassungsorgan“. Deshalb gelte auch, „dass Fenster, Fassaden und Balkone der Bundestagsgebäude“ laut der Hausordnung „nicht genutzt werden dürfen für Plakate, Aushänge und Fahnen“ und damit beispielsweise „auch nicht durch die Regenbogenflagge, so wie Sie es vorhin suggeriert haben oder sonstige Zeichen“, die politische Botschaften nach außen tragen oder verstärken würden.

„... dann müssen die die Polizei schicken“, kündigt von Storch an

Auf die in diesem Moment anschwellenden Zwischenrufe entgegnete die CSU-Politikerin dann – unter Beifall des restlichen Plenums – noch in Richtung der AfD: „Vielleicht schaffen Sie es ja, zuzuhören, vielleicht besitzen Sie so viel demokratisches Verständnis.“ Dies gelte auch und gerade dann, wenn eine öffentliche Versammlung oder ein Demonstrationszug am Bundestag vorbeiführe. Solche Veranstaltungen seien gut und richtig, sagte Lindholz.

Diese müssten aber ohne „demonstratives Schwenken von Fahnen als Zeichen der Unterstützung“ aus dem Bundestag heraus auskommen. Der Bundestag als „Verfassungsorgan“ mache sich keine bestimmten Forderungen einzelner Gruppen zu eigen, „und ich denke, das ist auch richtig“, schloss Lindholz ihre Ausführungen.

Eine Antwort der AfD ließ nicht lange auf sich warten. Sie kam von der Frau, die den „Fahneneklat“ ausgelöst hatte. Beatrix von Storch behauptete in einem X-Video, dass die Bundestagsvizepräsidentin die Regeln nicht korrekt zitiere. Die Hausordnung verbiete, so führte von Storch dann aus und zeigte im Video auch die entsprechend markierten Textstellen, zwar „Plakate, Poster, Schilder und Aufkleber“, nicht jedoch Fahnen. Eine solche Behauptung sei also „Fake News“.

Dann verwies sie auf ihr Bürofenster, in dem deutlich sichtbar eine Deutschlandfahne hängt. Diese sei „die Fahne des deutschen Volkes“ und genau dem dienten doch wohl die Parlamentarier. „Diese Fahne lassen wir uns nicht nehmen“, gab sich von Storch kämpferisch.

Sie kündigte auch Widerstand an mit den Worten: „...dann müssen die die Polizei schicken, um diese Fahne in meinem Büro abzuräumen“, denn sie werde sie nicht selbst entfernen. In der Abschlussequenz des Videos posierte die 55-jährige AfD-Abgeordnete dann auf einem Balkon des Bundestagsgebäudes, mit Deutschlandfahne in der Hand.

Das steht in der Hausordnung

Auf Nachfrage von WELT hatte die Bundestagsverwaltung bereits am Montag erklärt, dass es nicht gestattet sei, an den Gebäuden des Bundestags „Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen“ und berief sich auf Paragraph 4, Absatz 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestags. „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestags sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“ Zu etwaigen laufenden Ermittlungen der Bundestagspolizei wollte die Bundestagsverwaltung Anfang der Woche keine Auskunft geben.

Hinter der Demonstration in Berlin stand ein Aufruf des Bündnisses „Projekt M1llion“, das am Brandenburger Tor den „sofortigen Rücktritt der aktuellen Bundesregierung“ forderte. Nach Angaben der Veranstalter wurde zudem ein Elf-Punkte-Plan vertreten, der unter anderem direkte Demokratie, einen Stopp der Migrationspolitik, die Abschaffung des Rundfunkbeitrags sowie die „Einführung einer knallharten Politikerhaftung“ vorsieht. Für die Demonstration waren 10.000 Teilnehmer angemeldet; die Berliner Polizei zählte dann rund 2000 Teilnehmer.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die AfD wird weiterhin versuchen, die Debatte über die Hausordnung und die Nutzung von Nationalflaggen im Bundestag zu führen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

  • Es könnte zu weiteren Auseinandersetzungen über die Auslegung der Hausordnung kommen, möglicherweise auch mit anderen Symbolen.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wird die Bundestagspolizei gegen Beatrix von Storch oder andere AfD-Abgeordnete vorgehen?
  • Wie wird die AfD auf eine mögliche Sanktion reagieren?
  • Wird die Auslegung der Hausordnung in Bezug auf Fahnen weiter präzisiert?
  • Welche weiteren politischen Konsequenzen wird dieser Vorfall haben?

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This article was originally published by Die Welt.

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