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Betriebsärzte könnten vollen Zugriff auf ePA erhalten
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Betriebsärzte könnten vollen Zugriff auf ePA erhalten

Referentenentwurf sieht vor, dass Betriebsärzte künftig auf die elektronische Patientenakte zugreifen können – Beschäftigte müssten aktiv widersprechen.

Auf einen Blick

  • Ein Referentenentwurf zum GeDIG-Gesetz sieht vor, dass Betriebsärzte künftig umfassenden Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, ohne explizite Zustimmung der Beschäftigten.
  • Patienten müssten aktiv widersprechen, was Kritiker wie den BDP besorgt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein Referentenentwurf zum GeDIG-Gesetz sieht vor, dass Betriebsärzte künftig ohne explizite Zustimmung der Mitarbeiter auf deren elektronische Patientenakte zugreifen können. Bisher war dafür eine aktive Zustimmung der Patienten erforderlich.

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Berlin. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll weiter voranschreiten - auch Betriebsärzte sollen künftig vollumfänglich auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können, ohne dass Mitarbeiter dem zustimmen müssen. Das sieht ein Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor. Bisher durften Betriebsärzte das nur, wenn Patienten ausdrücklich zustimmten. Künftig müssten sie widersprechen.

Was bedeutet das? Betriebsärzte hätten so Zugang zu Diagnosen, psychiatrische oder psychotherapeutische Befunde wie Persönlichkeits- und IQ-Diagnostik oder auch Entlassungsbriefe aus Kliniken. Das kann den Arzt besser informieren und doppelte Untersuchungen vermeiden.

Kritiker, wie etwa der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnen allerdings vor diesem Schritt. Er sieht den Schutz sensibler Daten nicht gewährleistet, wenn es etwa um Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Wiedereingliederung geht.

Noch ist das Vorhaben ein Entwurf, zum Gesetz ist es noch ein weiter Weg. Doch unabhängig vom aktuellen Referentenentwurf haben Patienten jederzeit die Chance ihrer ePA-Akte zu widersprechen. Denn die Nutzung ist freiwillig.

Man kann aber auch den Zugriff bestimmter Einrichtungen auf die Akte sperren. Dies ist über die ePA-App, den ePA-Client für PC oder auch die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich, informiert die Verbraucherzentrale.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Der Referentenentwurf wird im Gesetzgebungsverfahren weiter behandelt.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wann wird der Referentenentwurf zum Gesetz?
  • Wie wird die endgültige Regelung zum Widerspruchsrecht aussehen?
  • Wie wird die technische Umsetzung des Zugriffsmanagements erfolgen?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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