BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen von Uber-Fahrern
Auf einen Blick
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt.
- Nach einer Fahrt müssen diese unverzüglich zum Firmensitz zurückkehren, was als Schutzmaßnahme für das Taxigewerbe dient.
KI-generierte Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt. Nach einer Fahrt müssen diese unverzüglich zum Firmensitz zurückkehren, was als Schutzmaßnahme für das Taxigewerbe dient.



