Bundesnetzagentur sieht Mängel bei Ebay – Nutzerrechte verletzt
Auf einen Blick
- Die Bundesnetzagentur kritisiert Ebay wegen Verstößen gegen Nutzerrechte gemäß dem Digital Service Act.
- Mängel bestehen bei der Meldung rechtswidriger Inhalte, bei Maßnahmen gegen Nutzer und bei der Nachverfolgbarkeit von Händlern.
- Andernfalls droht ein Zwangsgeld.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die Bundesnetzagentur hat bei der Handelsplattform Ebay Mängel beim Schutz von Nutzerrechten festgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Digital Service Acts.
Die Bundesnetzagentur sieht bei Ebay Mängel beim Schutz von Nutzerrechten. Was die Behörde jetzt fordert - und welche Konsequenzen drohen könnten. 06.07.2026 - 13:04 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören
Einladung zum Stöbern auf der Ebay-Webseite - aber hält die Handelsplattform auch alle Nutzerrechte ein? Foto: Wolf von Dewitz/dpa
Bonn. Die Handelsplattform Ebay verstößt nach Erkenntnissen einer Bundesbehörde gegen Nutzerrechte. Die Bundesnetzagentur teilte in Bonn mit, dass Ebay Vorgaben zu benutzerfreundlichen Melde- und Abhilfeverfahren nicht korrekt umgesetzt habe: Nutzer konnten vermeintlich rechtswidrige Inhalte nicht so einfach melden, wie es laut den EU-Vorschriften des Digital Service Acts (DSA) nötig sei.
Außerdem halte Ebay Vorschriften nicht vollständig ein, bei denen es um Maßnahmen gegen Nutzer geht - etwa wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Darüber müssten die Nutzer „klar, verständlich und präzise“ informiert werden, damit Betroffene die Maßnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen können, mahnt die Behörde.
Dritter Kritikpunkt des in der Bundesnetzagentur angesiedelten Digital Service Coordinators (DSC) ist, dass die Nachverfolgbarkeit von Händlern nicht ausreiche, etwa mit verbindlichen Kontaktmöglichkeiten. Damit soll vor Online-Betrug geschützt werden. Pflichtangaben zur Nachverfolgbarkeit seien bei Ebay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar, kritisiert der DSC.
Die Behörde appelliert an das Unternehmen, die beanstandeten Defizite abzustellen. Falls das nicht geschehe, könnten Maßnahmen bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes festgesetzt werden, heißt es von der Bundesnetzagentur. Der DSC ist eine Beschwerdestelle für Verbraucher und eine Koordinierungsstelle, die Online-Plattformen überwacht.
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