Bundestag beschließt Lockerung der Heizungsregeln
Auf einen Blick
- Der Bundestag hat die strengen Heizungsregeln der Vorgängerregierung gelockert.
- Gas- und Öl-Heizungen dürfen weiter betrieben und neu eingebaut werden, müssen aber ab 2045 klimaneutral betrieben werden.
- Vermieter müssen sich an Heizkosten beteiligen.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Der Bundestag hat die Rücknahme der strengen Heizungsregeln der Vorgängerregierung beschlossen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt den Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Öl-Heizungen.
Der Bundestag hat die Rücknahme der strengen Heizungsregeln der Vorgängerregierung beschlossen. Das Parlament verabschiedete das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Öl-Heizungen weiter erlaubt wird.
Sie müssen aber zu einem steigenden Anteil und ab 2045 komplett mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Dann will Deutschland insgesamt klimaneutral sein.
Vermieter müssen sich an Kosten beteiligen
Das vorherige Gesetz der Ampel-Regierung sah vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, um CO2 zu vermeiden. Das schloss den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen quasi aus. Die neue Regierung geht davon aus, dass die Klimaziele auch erreicht werden, wenn herkömmliche Heizungen mit Biomethan oder -Gas, Bio-Öl oder Wasserstoff betrieben werden.
Wegen der erwarteten Zusatzkosten müssen sich Vermieter, die weiter auf Gas- oder Öl-Heizungen setzen, künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen.
Weitere Informationen in Kürze
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Gas- und Öl-Heizungen müssen ab 2045 komplett mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.
Sehr wahrscheinlich · Langfristig
Offene Fragen
- Wie genau werden die Kostenbeteiligungen der Vermieter geregelt?
- Welche spezifischen klimaneutralen Brennstoffe werden ab 2045 zugelassen?





