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Bundesverfassungsgericht erklärt pauschale Ablehnung afghanischer Geflüchteter für willkürlich
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Die Zeitvor 8 StundenLaw1 Min. LesezeitGermany

Bundesverfassungsgericht erklärt pauschale Ablehnung afghanischer Geflüchteter für willkürlich

Das Bundesinnenministerium muss zugesagte Visa für afghanische Geflüchtete im Einzelfall prüfen, statt sie pauschal zu widerrufen.

Auf einen Blick

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete als willkürlich eingestuft.
  • Zugesagte Visa müssen demnach im Einzelfall geprüft werden.
  • Eine Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau in Pakistan war erfolgreich, ihr Fall muss neu verhandelt werden.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die Regierung unter Angela Merkel schuf 2021 Aufnahmeprogramme für Afghanen, die Deutschland unterstützten; die nachfolgende Ampelregierung stoppte die Aufnahmen und widerrief Hunderte Erklärungen, insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste.

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Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. Der Widerruf zugesagter Visa müsse im Einzelfall geprüft werden, teilte das Gericht mit.

Auch wenn der Exekutive ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt sei, wie hier bei der Entscheidung über die Aufnahme von Ausländern, sei sie im Rechtsstaat doch niemals »völlig frei«. Sie sei an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden. »Dieses verlangt nach der Mitteilung einer Aufnahmeerklärung, dass die Abkehrerklärung in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange des betreffenden Ausländers ergeht«, teilte das Gericht mit.

Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, die in Pakistan lebt und deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Ihr Fall muss nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft werden. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.

Mehr als 36.000 Menschen aus Afghanistan kamen in den letzten Jahren nach Deutschland

Die Frau und ihre Kinder sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.

Die nachfolgende Ampelregierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste wurden in der Folge Hunderte Aufnahmeerklärungen widerrufen.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Der Fall der afghanischen Frau wird vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

  • Die Bundesrepublik wird sich gegenüber Pakistan für den Schutz der Familie einsetzen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie viele Einzelfälle werden nun neu geprüft?
  • Wie wird das Bundesinnenministerium die Einzelfallprüfung umsetzen?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf andere Aufnahmeprogramme?

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This article was originally published by Die Zeit.

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