CSU-Fraktionschef Holetschek warnt vor einseitiger Belastung bei Pflegereform
Auf einen Blick
- CSU-Politiker Klaus Holetschek warnt die Bundesregierung vor einer einseitigen Belastung der Betroffenen bei der anstehenden Pflegereform.
- Er kritisiert Pläne, Zuschüsse für Pflegeheimbewohner zu strecken, was zu höheren Kosten für Bedürftige und Kommunen führen könnte.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, um ein erwartetes Defizit von über 22 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung auszugleichen. Gesundheitsministerin Nina Warken erwägt Einsparungen bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung, unter anderem durch eine Streckung der Gewährung.
Der Chef der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hat die Bundesregierung davor gewarnt, bei der anstehenden Pflegereform die Betroffenen zu einseitig zu belasten. »Eine Reform, die den Kern unseres Sozialstaats aushöhlt, ist keine Modernisierung, sondern ein Kurs in soziale Kälte«, schreibt Holetschek in einem Gastbeitrag für das Magazin »Focus«. Pflege dürfe nicht »zur Schicksalsfrage der Generationen« werden.
Holetschek wandte sich gegen den Vorschlag, die gestaffelten Zuschüsse für Pflegeheimbewohner über einen längeren Zeitraum zu strecken. »Wenn die höheren Zuschussstufen künftig erst nach 18, 36 oder 54 Monaten greifen, wie aktuell diskutiert, würde das zwar Milliarden bei der Pflegeversicherung sparen, aber massiv zulasten der Betroffenen gehen«, schrieb der ehemalige bayerische Gesundheitsminister.
Um ein erwartetes Defizit von mehr als 22 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren auszugleichen, drohen pflegebedürftigen Menschen in Heimen deutliche Mehrbelastungen sowie ein erschwerter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung generell. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will unter anderem bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung sparen. »Eine Möglichkeit ist, die Gewährung der Zuschüsse zu strecken«, sagte die Ministerin vergangene Woche der »Rheinischen Post«.
»Klassischer Verschiebebahnhof«
Holetschek warnte davor, dass eine Streckung der Zuschüsse laut Studien dazu führen könne, dass bis zu 50 Prozent der Pflegebedürftigen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sein könnten. »Das wäre ein klassischer Verschiebebahnhof.« Die Pflegeversicherung gebe weniger aus, während Kommunen und Bezirke stärker belastet würden. Hilfe zur Pflege dürfe nicht weiter zum Normalfall werden. »Auch das ist eine Frage der Würde.« So beurteilt das auch ein von der Krankenkasse DAK-Gesundheit beauftragtes Gutachten, das dem SPIEGEL vorliegt. Lesen Sie hier mehr: Pläne für Pflegeversicherung dürften das Armutsrisiko verschärfen
Warken wollte ursprünglich bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. Dies verzögert sich laut einem Medienbericht um mindestens eine Woche. Die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung soll nun am 27. Mai vom Kabinett beschlossen werden, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine aktuelle Kabinettszeitplanung berichteten.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Der Gesetzentwurf zur Pflegereform wird am 27. Mai vom Kabinett beschlossen.
Wahrscheinlich · Innerhalb von Tagen
Offene Fragen
- Wie genau werden die Zuschüsse gestreckt und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf die Betroffenen?
- Welche alternativen Sparmaßnahmen werden von der Bundesregierung in Betracht gezogen?
- Wann genau wird der Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet?
- Welche Rolle spielen die Kommunen und Bezirke bei der Finanzierung der Pflege in Zukunft?





