Elektroauto: Geringe Reichweite kann Mangel sein
Auf einen Blick
- Das Landgericht Wuppertal hat geurteilt, dass eine deutlich geringere Reichweite als vom Hersteller angegeben einen erheblichen Mangel bei Elektroautos darstellen kann.
- Käufer können das Fahrzeug dann reklamieren und unter Umständen zurückgeben.
- Ein Experte erklärt, wie Betroffene dies nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung
Das Landgericht Wuppertal hat geurteilt, dass eine deutlich geringere Reichweite als vom Hersteller angegeben einen erheblichen Mangel bei Elektroautos darstellen kann. Käufer können das Fahrzeug dann reklamieren und unter Umständen zurückgeben. Ein Experte erklärt, wie Betroffene dies nachweisen können.



