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Eltern wegen fahrlässiger Tötung ihrer Töchter schuldig gesprochen
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Süddeutsche Zeitung22.05.2026Crime4 dk okumaGermany

Eltern wegen fahrlässiger Tötung ihrer Töchter schuldig gesprochen

Auf einen Blick

  • Eltern syrischer Herkunft wurden wegen fahrlässiger Tötung ihrer beiden Töchter, die in einem Baggersee ertranken, schuldig gesprochen.
  • Das Gericht sah von einer Strafe ab, da die Eltern bereits durch den Verlust ihrer Kinder extrem belastet sind.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Zwei Mädchen ertranken in einem Baggersee, nachdem ihre Eltern sie offenbar für mehrere Minuten unbeaufsichtigt ließen. Die Eltern, syrische Staatsangehörige, wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie gaben an, dass der Vater mit den Kindern Verstecken spielte und sie für etwa fünf Minuten nicht finden konnte.

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Angeklagt sind die Eltern der Mädchen, 32 und 39 Jahre alt. Sie waren am Abend des 14. August 2025 auch an dem See, aber eben für mehrere Minuten offenbar nicht in der Nähe ihrer Töchter. Wer sich von diesem Prozess am Amtsgericht Schweinfurt erhofft, sämtliche Fragen auf alle Details beantwortet zu bekommen, den müssen beim Verlesen der Anklage Zweifel beschleichen.

Der Staatsanwalt schildert, wie die beiden Eltern den See um kurz nach 20 Uhr besucht haben, an dessen östlichem Ufer, wo er sandig ist und Kinder spielen können. Beide Mädchen konnten nicht schwimmen. Beide trugen auch keine Schwimmflügel oder ähnliche Schwimmhilfen, die hätten womöglich verhindern können, dass sie im See untergehen.

Warum die Eltern ihre Kinder anscheinend ohne Aufsicht in der Nähe des Wassers alleine gelassen haben? In seiner Anklageschrift lässt der Staatsanwalt das offen. Die beiden Angeklagten haben sich nicht geäußert dazu, als die Polizei sie vernommen hat. Und gesicherte andere Informationen ließen sich offenbar nicht ermitteln.

Die Eltern verbergen ihr Gesicht beim Eintreten in den Gerichtssaal, vorsichtig nehmen sie Platz. Ganz kurz machen sie Angaben zur Person, beide sind syrische Staatsangehörige, der 39-Jährige war Polizist in Syrien. Der Richter versucht, ihnen die Scheu zu nehmen. Für beide sei dieser Tag im August der absolute „worst case“, das sei ihm vollauf bewusst, ein „Schreckensszenario für alle Eltern“. Er beabsichtige nicht, dieses Verfahren in die Länge zu ziehen, angesichts der Aktenlage, „des Dramas und des ganzen Leids“.

Ein Verteidiger bekundet zunächst, dass beide Eltern keinerlei Angaben machen werden. Als der Staatsanwalt andeutet, dass wenigstens eine kurze Einlassung hilfreich wäre, geben sie dann doch einen kurzen Einblick über ihre Verteidiger. Demnach war der Vater mit den Mädchen auf einem nahen Seespielplatz, man spielte Verstecken. Etwa fünf Minuten lang fand er seine beiden Töchter nicht, der Vater begab sich auf die Suche. Anfangs glaubte er, die Kinder hätten sich zur etwas entfernt am See sitzenden Mutter begeben.

Hatten sie nicht. Er erkundigte sich bei seiner Ehefrau, ob sie die Mädchen gesehen habe, er wurde panisch, rannte am Ufer des Sees herum, rief nach den Mädchen. Die Mutter tat dasselbe, begab sich auch in den See. Wenig später bargen Ersthelfer ihre Mädchen. Beide leblos.

Helfer hatte bereits mit der Reanimation begonnen

Viel konnten sie am See gar nicht feststellen, sagt ein Polizeibeamter. Viele Leute waren da, als sie eintrafen, auch viele Schaulustige. Aber nur wenige, die etwas zur Sache sagen konnten. Viel hätten sie auch gar nicht mehr machen können. Helfer hatten die Kinder bereits entdeckt, hatten sie geborgen, mit der Reanimation begonnen. Danach waren die beiden in verschiedene Kliniken gebracht worden.

Das aber ohne Erfolg. Infolge des Sauerstoffmangels im Gehirn starb eines des Mädchen anderntags in einem Krankenhaus in Schweinfurt, ihre Schwester am folgenden Tag in Würzburg.

Es geht in dem Baggersee nach einer Sandbank „relativ schnell nach unten“, sagt einer der Ermittler. Zehn bis 15 Minuten lang, davon müsse man wohl ausgehen, seien die Mädchen unbeaufsichtigt gewesen. Zu lange, um sie retten zu können.

Insbesondere der Vater sei „extrem fürsorglich“ mit seinen beiden Töchtern umgegangen, hat die Leiterin einer Grundschule Ermittlern berichtet. Wenn irgend möglich, habe er seine Tochter persönlich von der Schule abgeholt. Das sei in der Form sehr ungewöhnlich. Man könne definitiv nicht davon ausgehen, dass die beiden sich grundsätzlich nicht um ihre Kinder gekümmert hätten.

Das Verhalten der beiden unterscheide sich den Ermittlungen zufolge offenkundig signifikant vom Gebaren anderer Eltern, mit denen er vor Gericht oft zu tun habe, ergänzt der Richter. Kein Alkohol. Hohe Fürsorglichkeit.

Sind die Folgen für Angeklagte so schwer, dass eine zusätzliche Strafe für ihr schuldhaftes Handeln unangemessen erscheint, so können Richter von einer solchen absehen. Das Unglück am Baggersee sei offenkundig ein solcher „absoluter Sonderfall“, sagt der Richter. Er bittet die Angeklagten, doch ein paar wenige Worte über sich selbst zu sprechen. Das würde ihm die Entscheidung erleichtern.

Der Vater versucht es. „Mein Leben hat sich komplett verändert, ich kann nicht mehr schlafen. Es ist die Hölle für uns“, sagt er stockend. Ärztliche Hilfe habe er in Anspruch genommen, er meide jede Nähe zur Schule seiner Tochter. Danach verschlägt es ihm die Stimme. Seine Ehefrau sagt, sie wolle „nicht mehr, dass irgendjemand mit mir redet“. Sie habe das Gefühl, niemand könne verstehen, wie es ihr gehe: „Die Kinder waren meine einzige Familie.“ Sie ist seit vier Jahren in Deutschland, ihr Ehemann seit zwei.

Auch wenn man Verstecken spiele, Eltern müssten sich an einem See der Gefahr bewusst sein, sagt der Staatsanwalt. Er hält eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen für gegeben, auch eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Wegen der bereits bestehenden „extremen psychischen Belastung“ für die beiden Eltern plädiert er aber auf Straffreiheit.

Es gebe keinerlei Beweise dafür, sagt einer der beiden Verteidiger, wie lange die Mädchen im Wasser waren. Womöglich habe der Vater seine Fürsorgepflicht verletzt, aber keineswegs in grober Weise. Es gebe ohnehin keine vorstellbare Strafe, die für Eltern schwerer wiegen könne als der Verlust ihrer Kinder. Straffreiheit insofern, ein klarer Fall.

Der Richter spricht beide Eltern der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen schuldig. Von einer Strafe sieht er ab. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Offene Fragen

  • Warum genau ließen die Eltern die Kinder unbeaufsichtigt?
  • Wie lange waren die Mädchen tatsächlich im Wasser?
  • Gab es Zeugen, die die Situation beobachtet haben, aber nicht eingriffen?

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This article was originally published by Süddeutsche Zeitung.

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