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Enkel wegen Mordes an Großeltern zu lebenslanger Haft verurteilt
NACHRICHT
Süddeutsche Zeitung21.5.2026Crime2 Min. LesezeitGermany

Enkel wegen Mordes an Großeltern zu lebenslanger Haft verurteilt

Auf einen Blick

  • Das Landgericht Memmingen hat einen 32-jährigen Enkel wegen des Mordes an seinen Großeltern zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Er erschlug die Senioren in Günzburg mit einem Hammer.
  • Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein 32-jähriger Mann wurde vom Landgericht Memmingen wegen des Mordes an seinen Großeltern zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte die beiden Senioren in Günzburg mit einem Hammer erschlagen. Die Staatsanwaltschaft ging von Rache als Motiv aus, während die Verteidigung auf Schuldunfähigkeit wegen Wahnvorstellungen plädierte.

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Nach dem Mord an einer 78-Jährigen und deren 74 Jahre alten Ehemann ist der Enkel vom Landgericht Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die beiden Senioren vor knapp einem Jahr in Günzburg mit einem Hammer erschlagen.

Die Strafkammer habe auch die besondere Schwere der Schuld des 32-Jährigen festgestellt, berichtete ein Sprecher des Gerichts. Sollte das Mordurteil rechtskräftig werden, könnte damit die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit dem Schuldspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Die Verteidiger des Mannes gingen im Gegensatz zu der Anklagebehörde davon aus, dass der Enkel das Verbrechen aufgrund einer Wahnvorstellung begangen hat. Die Anwälte hatten deswegen einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit beantragt. In dem Fall wäre der Mann wohl in einem psychiatrischen Krankenhaus statt in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht worden. Die Richter sahen allerdings ebenfalls keine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit des Mannes.

Dem Beschuldigten wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann mit dem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der Ermittler war der Beschuldigte davon ausgegangen, dass seine Mutter vom Partner der Großmutter sexuell missbraucht worden sei – und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gab, blieb in dem Verfahren unklar.

Eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes spielte in dem Prozess eine große Rolle. Der psychiatrische Sachverständige des Gerichts sah keine Anzeichen dafür, ein Privatgutachter der Verteidigung erkannte hingegen deutliche Hinweise, dass ein Wahn den Mann zu der Tat getrieben habe. Die Rechtsanwälte des 32-Jährigen hatten bereits vor dem Urteil angedeutet, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, falls es zu einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe kommt.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die Verteidigung legt Revision beim Bundesgerichtshof ein.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Gab es die von der Verteidigung behaupteten Missbrauchstaten vor Jahrzehnten tatsächlich?
  • Wird die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen?
  • Wie wird die psychische Verfassung des Verurteilten weiter beurteilt?

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This article was originally published by Süddeutsche Zeitung.

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