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EU-Kommission lehnt Gesetz für spielbare Videospiele ab
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Handelsblatt16.06.2026Politik2 dk okumaGermany

EU-Kommission lehnt Gesetz für spielbare Videospiele ab

Auf einen Blick

  • Die EU-Kommission lehnt eine gesetzliche Regelung ab, die gekaufte Videospiele dauerhaft spielbar machen soll.
  • Stattdessen wird ein Dialog mit der Games-Branche und Verbrauchern angestrebt, um einen Verhaltenskodex zu erarbeiten.
  • Eine Bürgerinitiative hatte fast 1,3 Millionen Unterschriften gesammelt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Eine Bürgerinitiative fordert, dass einmal gekaufte Videospiele spielbar bleiben müssen, auch wenn Server abgeschaltet werden. Die EU-Kommission lehnt eine gesetzliche Regelung ab und setzt auf einen Dialog.

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Fast 1,3 Millionen Unterschriften: Ein Begehren von Videospiel-Fans landet auf dem Tisch der EU-Kommission, die nun aktiv werden will. Es geht darum, wann bei Spielen Schluss sein darf. 16.06.2026 - 16:41 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören

Eine Bürgerinitiative fordert: Einmal gekaufte Videospiele müssen spielbar bleiben. (Symbolbild) Foto: Oliver Berg/dpa

Brüssel. Die EU-Kommission erteilt dem Wunsch einer Bürgerinitiative eine Absage, einmal gekaufte Videospiele per Gesetz spielbar zu halten. Die Brüsseler Behörde will stattdessen einen Dialog mit der Games-Branche und Vertretern auf Verbraucherseite starten, um gemeinsam einen Verhaltenskodex für den Umgang mit dem „Lebensende“ von Videospielen auszuarbeiten, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die Zocker hatten gefordert, dass die Herausgeber von Videospielen diese auch nach Ende des kommerziellen Betriebs in einem spielbaren Zustand belassen müssen. Hintergrund ist die verbreitete Praxis, dass Betreiber Server abschalten, auf die moderne Spiele angewiesen sind – wodurch diese teilweise oder vollständig unspielbar werden. Die Initiative hatte innerhalb eines Jahres fast 1,3 Millionen Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt.

Brüssel verweist auf Urheberrechte

Die Europäische Kommission begründete ihre Ablehnung, die Fälle gesetzlich zu regeln, unter anderem mit bestehenden EU-Urheberrechten. Demnach könnten die Rechteinhaber allein über die Nutzungsbedingungen ihrer Werke bestimmen.

Das geltende EU-Verbraucherrecht sehe zudem bereits wichtige Schutzmaßnahmen für die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher vor, teilte die Brüsseler Behörde mit. So müssten Anbieter von Videospielen die Verbraucher über die Laufzeit und die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags informieren und gegebenenfalls Entschädigungen leisten.

Kritik von SPD-Abgeordnetem: „Bedeutungslose Symbolpolitik“

Deutliche Kritik an der Antwort der EU-Kommission kam vom SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken: „Statt zu handeln, will die Kommission die Initiative mit bedeutungsloser Symbolpolitik abspeisen“, teilte der deutsche Politiker mit. Es brauche einen Gesetzesvorschlag. „Wer Geld für ein Videospiel bezahlt, darf nicht irgendwann vor einem digitalen Totalschaden stehen, nur weil ein Konzern entscheidet, den Stecker zu ziehen“, fügte Wölken hinzu.

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This article was originally published by Handelsblatt.

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