EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Wohnsitzvorgabe für Handwerker ein
Auf einen Blick
- Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen einer Wohnsitzvorgabe für Handwerker in NRW eingeleitet.
- Die Vorschrift, die Handwerker aus anderen EU-Staaten und Bundesländern benachteiligt, verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit.
- Deutschland hat zwei Monate Zeit zur Reaktion.
KI-generierte Zusammenfassung
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für bestimmte Handwerker in NRW ein. Nordrhein-Westfalen schreibe als einziges Bundesland vor, dass Handwerker bestimmter Gewerke wie Maurer oder Zimmerleute, die Bauanträge für kleinere Gebäude stellen möchten, in diesem Bundesland wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen, kritisiert die Behörde.
Das hindere Handwerker aus anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten daran, diese Dienstleistung zu erbringen und sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren.




