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EU-weite Regelung: Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen
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Spiegel Wirtschaftvor 19 StundenBusiness3 Min. LesezeitGermany

EU-weite Regelung: Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen

Auf einen Blick

  • Große Unternehmen in der EU dürfen seit Sonntag unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.
  • Die neue EU-Vorschrift soll die Entsorgung von Waren verhindern, stößt aber auf Kritik bezüglich Bürokratie und Wirksamkeit gegen Fast Fashion.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die EU-Ökodesign-Verordnung, seit Juli 2024 in Kraft, verbietet nun großen Unternehmen in der EU die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, um die Wiederverwendung und Spende zu fördern.

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Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.

Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch, was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher

Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, »da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden«.

Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: »Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.« Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. »Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte«, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.

»Belastung durch Bürokratie«

Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen, sagt Experte Jonas Stracke. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. »Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht.«

In der »Rheinischen Post« fügte Stracke hinzu: »Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.« Dennoch werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU »viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind«.

Konsequente Kontrollen

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik von Umweltschutzorganisationen. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. »Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.« Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.

Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. »Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.«

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die neuen Vorgaben treten für kleinere Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie effektiv werden die Kontrollen der neuen Vorschrift sein?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat die Regelung auf kleinere Unternehmen?
  • Wie werden außereuropäische Ultra-Fast-Fashion-Anbieter in die Kosten für Alttextilien einbezogen?

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This article was originally published by Spiegel Wirtschaft.

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