Fitnessstudio-Betreiberin muss 6000 Euro an transsexuelle Person zahlen
Auf einen Blick
- Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte eine Fitnessstudio-Betreiberin zur Zahlung von 6000 Euro an eine transsexuelle Person.
- Die Betreiberin hatte die Klägerin abgewiesen und online unwahre Behauptungen über sie verbreitet.
KI-generierte Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte eine Fitnessstudio-Betreiberin zur Zahlung von 6000 Euro an eine transsexuelle Person. Die Betreiberin hatte die Klägerin abgewiesen und online unwahre Behauptungen über sie verbreitet.


