Fußball-Transferregeln: Wie das Urteil im Fall Diarra die Ablösesummen retten soll
Auf einen Blick
- Die FIFA und die Spielergewerkschaft FIFpro haben die Transferregeln überarbeitet, um die Folgen des Diarra-Urteils abzumildern.
- Neue Klauseln regeln Entschädigungen bei Vertragsbrüchen und schützen Vereine vor plötzlicher Abwanderung von Spielern.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Das Urteil im Fall Diarra drohte, Spielern zu erlauben, sich aus Verträgen zu klagen, was die finanzielle Stabilität von Fußballvereinen gefährdete. Nun gibt es eine Einigung zur Überarbeitung der Transferregeln.
Wie ein Damoklesschwert schwebte der Fall Diarra lange über dem internationalen Fußball. Die große Sorge: Abwanderungswillige Spieler könnten sich künftig unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus laufenden Verträgen klagen. Die möglichen Folgen galten als gravierend: Die Ablösesummen würden einbrechen, weil Vereine keine langfristigen Verträge mehr schließen, wenn Spieler jederzeit kündigen können. Und die Klubs hätten keine Planungssicherheit mehr.
Nach der Einigung der Fifa mit der internationalen Spielergewerkschaft Fifpro, die die Klage des französischen Ex-Profis Lassana Diarra (41) vor dem EuGH unterstützt hatte, gibt die DFL nun erste Entwarnung: In einem sechsseitigen Schreiben informierte sie die 36 Bundesligisten, dass Fifa, Fifpro sowie auf Arbeitgeberseite die World Leagues Association (WLA), der auch die DFL angehört, und Europas Klub-Verband EFC das Fifa-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTP) überarbeitet haben.
WELT hat die wichtigsten Änderungen des neuen Fifa-Transfersystems, das ab dem 1. Januar 2027 gilt, zusammengefasst.
Entschädigungsklauseln werden erlaubt
Künftig dürfen Arbeitsverträge eine sogenannte „Liquidated Damages“-Klausel enthalten. Damit wird festgelegt, welche Entschädigung bei einem Vertragsbruch fällig wird. Bei Spielern mit einem Jahresgehalt von bis zu 150.000 Dollar (130.000 Euro) muss diese Entschädigung mindestens dem Restwert des Vertrags entsprechen. Bei Spielern, die mehr verdienen, ist die Klausel frei aushandelbar.
Schadensersatz ohne Klausel wird erlaubt
Fehlt eine solche Klausel, gilt bei der Berechnung des Schadensersatzes, dass die geschädigte Partei – also Spieler oder Klub – so gestellt werden soll, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.
Vor allem mögliche Forderungen wegen entgangener Transfererlöse bergen für vertragsbrüchige Spieler ein erhebliches Risiko, da die Höhe des Schadensersatzes schwer kalkulierbar ist. Die Hoffnung ist, dass sich durch die abschreckende Wirkung die Vertragsstabilität erhöht.
Bricht der Verein den Vertrag, kann der Spieler den wirtschaftlichen Restwert geltend machen – insbesondere ausstehende Grundgehälter, Boni und weitere vertraglich zugesicherte Vergütungen bis zum regulären Vertragsende.
Ein triftiger Grund für den Spieler, den Vertrag zu beenden, kann z. B. sein, wenn der Klub monatelang kein Gehalt zahlt.
Zusätzliche Strafzahlungen möglich
Neben dem Schadensersatz kann eine zusätzliche Strafzahlung von bis zu sechs Monatsgehältern gegen den Spieler oder den Verein verhängt werden.
Neuer Klub haftet unter Umständen mit
Unterschreibt ein Spieler innerhalb von 45 Tagen nach einem Vertragsbruch bei einem neuen Verein, wird vermutet, dass ihn der neue Klub zum Wechsel angestiftet hat. In dem Fall haften Spieler und neuer Verein gemeinsam gegenüber dem bisherigen Klub. Der neue Verein und der Spieler können diese Vermutung durch entsprechende Beweise widerlegen.
Nach Ablauf der 45-Tage-Frist wird eine Anstiftung nicht mehr automatisch angenommen, sondern muss konkret nachgewiesen werden.
Neue Schutzfristen
Bei einem Vertragsbruch ohne wichtigen Grund innerhalb der Schutzfrist können sportliche Sanktionen gegen den Spieler verhängt werden. Die neuen Schutzfristen:
Spieler unter 23 Jahren: vier Jahre
Spieler zwischen 23 und 28 Jahren: drei Jahre
Spieler zwischen 28 und 32 Jahren: zwei Jahre
Spieler über 32 Jahren: ein Jahr
Für Spieler, die vertragsbrüchig werden, ist im Regelfall eine Spielsperre von vier Monaten vorgesehen.
Transfersperren für Vereine
Gegen Vereine können nun ab dem zweiten Verstoß gegen einen gültigen Spielervertrag sportliche Sanktionen verhängt werden. Vorgesehen ist ein Registrierungsverbot für neue Spieler – praktisch eine Transfersperre.
Längere Verträge mit Minderjährigen
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Verträge mit minderjährigen Spielern bis zu fünf Jahre laufen. Bisher lag die Höchstgrenze bei drei Jahren. Voraussetzung ist, dass nationales Recht dem nicht entgegensteht.
Fünf Prozent der Ablöse für den Spieler
Bei internationalen Transfers muss der abgebende Verein – trotz Kritik von WLA und ECA – fünf Prozent der Ablöse an den Spieler auszahlen, sofern dessen Jahresgehalt beim bisherigen Klub unter 150.000 Euro lag.
Schnelleres Transfer-Zertifikat
Der Nationalverband des abgebenden Vereins muss das für einen Wechsel notwendige Internationale Transfer-Zertifikat (ITC) künftig innerhalb von fünf Kalendertagen ausstellen.
Der Text wurde für das Sport-Kompetenzcenter (WELT, „Bild“, „Sport Bild“) erstellt und zuerst in der „Sport Bild“ veröffentlicht.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Die neuen Regeln werden die Anzahl der Vertragsbrüche reduzieren.
Wahrscheinlich · Mittelfristig
Die finanzielle Stabilität von Fußballvereinen wird sich verbessern.
Wahrscheinlich · Mittelfristig
Offene Fragen
- Wie wird die Einhaltung der neuen Regeln überwacht?
- Wie werden Streitfälle zukünftig gehandhabt?

