Gericht stoppt extremistische Einstufung von jüdischer Friedensorganisation
Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag von EJJP Deutschland statt – classification as extremist temporarily blocked
Auf einen Blick
- Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der jüdischen Friedensorganisation EJJP Deutschland stattgegeben und die Einstufung als »gesichert extremistisch« im Verfassungsschutzbericht 2024 vorerst gestoppt.
- Die Organisation sieht sich zu Unrecht im Bericht aufgeführt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
KI-generierte Zusammenfassung
Der propalästinensische Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland« darf laut einem Gerichtsentscheid vorerst nicht als »gesichert extremistisch« gelten. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag der Organisation gegen die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums statt, wie am Montag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In dem Bericht wird der Verein, gestützt auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Beispiel für einen säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er bildet die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands European Jews for a Just Peace (EJJP) und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Gericht: Die notwendige Gefährdung fehlt Laut seiner Satzung will der Verein Menschen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung sowie vor allem eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen. Der Extremismusvorwurf stützt sich dabei auf öffentliche Beiträge, in denen das Existenzrecht Israels verneint oder Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlost oder gerechtfertigt würden.





