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Klagen gegen deutsche Grenzkontrollen am Verwaltungsgericht München
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Handelsblatt01.07.2026Politik3 dk okumaGermany

Klagen gegen deutsche Grenzkontrollen am Verwaltungsgericht München

Auf einen Blick

  • Drei Männer klagen am Verwaltungsgericht München gegen die von der Bundesregierung eingeführten Grenzkontrollen.
  • Ein Kläger wirft der Polizei Racial Profiling vor, ein anderer hält die Kontrollen für europarechtswidrig.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen stehen einmal mehr auf dem Prüfstand. Das Verwaltungsgericht München befasst sich derzeit mit Klagen von drei Männern, die sich gegen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wehren.

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Einmal mehr stehen die deutschen Grenzkontrollen auf dem juristischen Prüfstand. In München klagen gleich drei Männer dagegen.

Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze (Illustration) Foto: Daniel Karmann/dpa

München. Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen stehen einmal mehr auf dem Prüfstand. Das Verwaltungsgericht München befasst sich derzeit mit Klagen von drei Männern, die sich gegen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wehren.

Kläger: „Das ist letztendlich politische Willkür“

Er befürchte, „dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird“, sagt Hubert Niedermayr, ein Rechtsanwalt aus Österreich, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde. „Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden.“

Abdulhamid A. klagt ebenfalls gegen Kontrollen. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

Auch Werner Schroeder klagt. Der Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck fährt regelmäßig - mindestens einmal pro Woche oder häufiger - mit dem Zug von seinem Wohnort München an seinen Arbeitsplatz und hält es angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union für rechtswidrig, dass er dabei im vergangenen Jahr kontrolliert und seine Tasche durchsucht wurde.

Aus seiner Sicht sind die polizeilichen Maßnahmen europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen.

„Wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?“

„Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?“, sagt er. Er will nicht nur schriftlich haben, dass die Kontrolle im vergangenen Jahr rechtswidrig war, sondern hat in einem Eilantrag auch beantragt, künftig nicht mehr kontrolliert werden zu dürfen. Passiert das dann doch, könnten aus seiner Sicht Zwangsgelder für die Bundespolizei anfallen.

Das Verwaltungsgericht will das Urteil am Donnerstag bekanntgeben und hat bereits erklärt, die Berufung gegen die Entscheidung zuzulassen. Es ist nicht das erste Urteil, das zu den umstrittenen Grenzkontrollen fällt, bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt.

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Tagen

Offene Fragen

  • Wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Bestand haben?
  • Wie wird die EU auf weitere Klagen reagieren?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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