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Moskauer Gericht verurteilt Euroclear zu 215 Milliarden Euro Schadenersatz
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Spiegel Ausland16.5.2026Law2 Min. LesezeitGermany

Moskauer Gericht verurteilt Euroclear zu 215 Milliarden Euro Schadenersatz

Auf einen Blick

  • Ein Moskauer Gericht hat Euroclear zu 215 Milliarden Euro Schadenersatz verurteilt.
  • Die russische Zentralbank klagte wegen eingefrorener Vermögenswerte.
  • Euroclear kündigte Berufung an.

KI-generierte Zusammenfassung

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Ein Moskauer Gericht hat den belgischen Finanzdienstleister Euroclear im Zusammenhang mit dem Einfrieren russischer Vermögenswerte in der EU zu einer Schadenersatzzahlung von umgerechnet rund 215 Milliarden Euro verurteilt. Das Gericht gab damit am Freitag einer Klage der russischen Zentralbank statt. Euroclear bezeichnete die Forderungen der Zentralbank als »unbegründet«. Ein Unternehmenssprecher kündigte an, dass der Konzern Berufung einlegen werde.

Die russische Zentralbank begrüßte das Urteil. Moskau hat laut Rechtsexperten aber wohl keine Möglichkeit, seine Ansprüche vor einem europäischen Gericht geltend zu machen.

EU setzte russische Vermögen dauerhaft fest

Die russische Zentralbank schätzt, ‌dass westliche Länder rund 300 Milliarden Dollar an russischem Staatsvermögen festgesetzt haben. Das in Brüssel ansässige Unternehmen Euroclear verwaltet einen Großteil der eingefrorenen russischen Vermögen in der EU.

Euroclear argumentierte öffentlich , dass das Guthaben der russischen Zentralbank dem russischen Staat gehöre, mithin sogar völkerrechtlich geschützt sei. Russland habe also grundsätzlich ein Rückforderungsrecht. Die Aussicht darauf, dass Moskau eines Tages Reparationen leisten müsse, und die Ukraine dann den Kredit zurückzahlen könnte, ist nach Ansicht von Euroclear viel zu vage.

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember darauf geeinigt, die nach Beginn der russischen Offensive in der Ukraine in Europa eingefrorenen Vermögenswerte bis auf Weiteres eingefroren zu lassen. Zuvor musste das Einfrieren alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Die Neuregelung basiert auf einer Regelung des EU-Vertrags für die Bewältigung wirtschaftlicher Krisen.

Dagegen reichte die russische Zentralbank im März Klage beim ​Gericht der Europäischen Union in Luxemburg ein. Zur Begründung hieß es , das Einfrieren sei mit »schwerwiegenden Verfahrensverstößen« verhängt worden, da es per Mehrheitsentscheidung ​und nicht wie vom EU-Recht gefordert einstimmig angenommen worden sei.

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This article was originally published by Spiegel Ausland.

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