Nur 13 Prozent der Familiennachzüge betreffen Geflüchtete
Auf einen Blick
- Eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zeigt: Nur 13% der Familiennachzüge nach Deutschland betreffen Geflüchtete.
- Die meisten Nachzüge gelten Ehepartnern von Deutschen oder Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hat Daten zum Familiennachzug nach Deutschland offengelegt. Diese zeigen, dass Geflüchtete nur einen kleinen Teil der Gesamtzahl der Familiennachzüge ausmachen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wurde Ende Juli vergangenen Jahres für zwei Jahre beschlossen, mit Ausnahmen für Härtefälle.
Eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion offenbart nun: Geflüchtete gehören gar nicht zur Kerngruppe beim Familiennachzug nach Deutschland.
So gab es zwischen Anfang 2025 und dem 23. April insgesamt 177.382 Visa-Entscheidungen, die auf dem Familiennachzug basieren. Davon betrafen aber nur rund 13 Prozent – 23.273 Entscheidungen – den Familiennachzug zu Ausländern, die als Geflüchtete, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben. In der Mehrheit der Fälle geht es um Ehegattennachzug.
Kaum Schutzsuchende unter den Familiennachzüglern
Rund 27.000 Entscheidungen betrafen demnach den Ehegattennachzug zu einer oder einem Deutschen. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern, die mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben – etwa weil sie als Fachkräfte in Deutschland arbeiten. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen waren. Unter anderem kamen im Zeitraum etwa 9000 indische Ehepartner und gut 9800 Menschen aus der Türkei nach Deutschland.
In einigen Herkunftsländern warten die Angehörigen aktuell mehr als ein Jahr auf einen Termin für die Beantragung des Familiennachzugs.
Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in »Härtefällen« sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Nur sieben Härtefälle
Nach Auskunft der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefall-Regelung sieben Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden. 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung hieß es.
»Der Familiennachzug zu Geflüchteten macht nur einen kleinen Anteil am Familiennachzug insgesamt aus«, sagt die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Trotzdem seien darüber in den vergangenen Jahren immer wieder »alarmistische Debatten« geführt worden, mit denen dann anschließend Gesetzesverschärfungen legitimiert worden seien. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte blieben viele Familien auf unabsehbare Zeit weiter getrennt.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Weitere Debatten über die Migrationspolitik und die Darstellung von Geflüchteten in der Öffentlichkeit.
Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen
Mögliche Überprüfung der Härtefall-Regelung oder der Aussetzung des Familiennachzugs.
Möglich · Innerhalb von Monaten
Offene Fragen
- Wie viele der 285 Fälle in vertiefter Prüfung werden noch positiv entschieden?
- Welche Kriterien werden für die Härtefall-Regelung genau angewendet?
- Wie wird die Bundesregierung auf diese Erkenntnisse reagieren?
- Welche Gesetzesverschärfungen wurden in der Vergangenheit durch die Debatte um Familiennachzug legitimiert?





