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OGH bestätigt Benko-Verurteilung und hebt Teil-Freispruch auf
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OGH bestätigt Benko-Verurteilung und hebt Teil-Freispruch auf

Auf einen Blick

  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs bestätigte die erste Verurteilung des Immobilien-Investors René Benko wegen Gläubigerschädigung.
  • Gleichzeitig hob der OGH einen Teil-Freispruch auf, wodurch ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck neu verhandelt und die Strafhöhe neu bemessen werden muss.
  • Benko, Gründer der insolventen Signa, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

René Benko, Gründer des Immobilien- und Handelsimperiums Signa, wurde wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt, nachdem sein Unternehmen aufgrund steigender Zinsen und Baukosten sowie risikoreicher Zukäufe insolvent wurde.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste Verurteilung des Immobilien-Investors René Benko bestätigt. Die Richter wiesen die Berufung des Investors ab.

Der Gründer des Unternehmens Signa war im Oktober 2025 wegen Schädigung seiner Gläubiger vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um eine 300.000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseiteschaffte. In einem Anklagepunkt wurde Benko in Innsbruck freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – mit Erfolg. Der OGH hob den Teil-Freispruch aus formellen Gründen auf. Deshalb muss ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck noch einmal verhandelt werden, sagt die Vorsitzende Richterin des OGH in Wien. Auch die Höhe der Strafe muss danach noch einmal bemessen werden. Benko nahm an der Berufungsverhandlung nicht teil.

Der Freispruch betraf eine Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro, die Benko trotz seiner Liquiditätsprobleme vereinbart hatte. Das Erstgericht hatte dies nicht als Gläubiger-Schädigung erachtet, da Benko vorhatte, selbst in der gemieteten Villa zu wohnen. Der OGH ließ dieses Argument nicht gelten und wies darauf hin, dass Benko von sich aus vier Jahresmieten im Voraus geleistet habe, ohne dass die Eigentümerin dies gefordert habe.

Der 49-jährige Ex-Milliardär, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Firmengruppe in die Insolvenz.

Über ein zweites Urteil vom Dezember wird der OGH ebenfalls in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ein Termin steht noch nicht fest. Benko war damals zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein paar Uhren und einige Manschettenknöpfe dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hatte.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Ein Aspekt des Verfahrens wird in Innsbruck erneut verhandelt.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

  • Die Höhe der Strafe für Benko muss nach der Neuverhandlung neu bemessen werden.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie wird die endgültige Strafhöhe nach der Neuverhandlung in Innsbruck ausfallen?
  • Wann wird der OGH über das zweite Urteil vom Dezember entscheiden?

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This article was originally published by Die Welt.

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