OLG untersagt Spiegel-Verlag weitere Passagen in Berichterstattung über Christian Ulmen
Auf einen Blick
- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem Spiegel-Verlag weitere Textpassagen in der Berichterstattung über Christian Ulmen untersagt.
- Es bestehe kein ausreichender Beweis für die Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Ulmen.
- Auch Passagen aus einer E-Mail an seinen Anwalt sind untersagt.
KI-generierte Zusammenfassung
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem Spiegel-Verlag weitere Textpassagen in der Berichterstattung über Christian Ulmen untersagt. Es bestehe kein ausreichender Beweis für die Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Ulmen. Auch Passagen aus einer E-Mail an seinen Anwalt sind untersagt.




