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Polizeigewerkschaft GdP begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
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Die Zeitvor 2 StundenPolitik1 Min. LesezeitGermany

Polizeigewerkschaft GdP begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen

Auf einen Blick

  • Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das geplante Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn an Bahnhöfen, fordert aber konsequente Umsetzung.
  • Die Bundespolizeigewerkschaft hingegen hält das Verbot für nicht durchsetzbar und lehnt die Zuständigkeit der Bundespolizei ab.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die Deutsche Bahn plant, bis Mitte Oktober ein Alkoholverbot auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen einzuführen, um wiederholten gewaltsamen Übergriffen auf Zugpersonal durch betrunkene Fahrgäste entgegenzuwirken.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das geplante Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn begrüßt. Der Schritt sei »grundsätzlich richtig«, entscheidend sei aber »eine konsequente Umsetzung«, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz im ZDF-Morgenmagazin. An großen Bahnhöfen wie München, Hamburg oder Bremen seien mit einem Alkoholkonsumverbot bereits »sehr positive Erfahrungen« gemacht worden.

Für die Kontrolle verantwortlich sei die DB Sicherheit, sie müsse das Hausrecht durchsetzen. »Es darf kein Vollzugsdefizit einsetzen«, sagte Poitz. Die Bundespolizei werde erst zuständig, wenn Straftaten passierten und Platzverweise und Hausverbote durchgesetzt werden müssten. Deshalb müsse die Bundespolizei personell verstärkt werden, forderte Poitz.

Poitz warnte vor einem »Flickenteppich«, wenn Alkohol zwar auf Bahnhofsgeländen verboten sei, in Zügen aber weiterhin konsumiert werden dürfe. Daher wäre es konsequent, »auch in den Zügen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen«, sagte er. Ziel müsse sein, alkoholisierte Menschen vom Bahnhof fernzuhalten. Dieses Ziel müsse gemeinsam verfolgt werden, »mit der DB Sicherheit«.

Die Deutsche Bahn will bis Mitte Oktober ein Alkoholverbot auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen verhängen. In Bars oder Restaurants in Bahnhöfen soll das Trinken von Bier, Wein oder Schnaps erlaubt bleiben. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot. Anlass für den Vorstoß sind wiederholte gewaltsame Übergriffe gegen das Zugpersonal durch betrunkene Fahrgäste.

Am Dienstag hatte die Bundespolizeigewerkschaft das Verbot als nicht durchsetzbar eingestuft. »Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zuständig«, hatte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, gefordert.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die Deutsche Bahn wird bis Mitte Oktober ein Alkoholverbot auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen verhängen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Wie wird die DB Sicherheit das Verbot konsequent durchsetzen?
  • Wie wird die Bundespolizei personell verstärkt, um bei Straftaten eingreifen zu können?
  • Wird das Alkoholverbot auch auf Züge ausgeweitet?

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This article was originally published by Die Zeit.

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