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BackSchmerzensgeldklage eines Ex-Domspatzen gegen Bistum abgewiesen
Schmerzensgeldklage eines Ex-Domspatzen gegen Bistum abgewiesen
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Die Zeit19.06.2026Law1 dk okumaGermany

Schmerzensgeldklage eines Ex-Domspatzen gegen Bistum abgewiesen

Auf einen Blick

  • Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen unterlag mit seiner Klage auf 400.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Bistum.
  • Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, da die Taten über 30 Jahre zurückliegen.
  • Das Bistum bestritt die Vorwürfe mit Nichtwissen.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen klagte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Misshandlung und sexuellem Missbrauch in den frühen 1990er Jahren. Das Bistum Regensburg bestritt die Vorwürfe mit Nichtwissen.

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Ein ehemaliges Mitglied der weltberühmten Regensburger Domspatzen ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert. Er hatte insgesamt rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll. Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche.

Klage wegen Verjährung abgewiesen

Das Landgericht wies seine Klage ab und berief sich dabei auf Verjährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er Jahren und damit vor mehr als 30 Jahren ereignet haben. Das Urteil war bereits am Vortag ergangen, das Gericht hatte dessen Inhalt aber zunächst nicht mitteilen wollen.

Die Kammer «verkennt nicht, dass es für diejenigen, die von kirchlichen Amtsträgern missbraucht worden sind, in besonderem Maße herausfordernd und belastend war und ist, sich zu öffnen, über die Taten zu sprechen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen», wie es in der Urteilsbegründung heißt.

«Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt. Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist.»

Bistum gab «Nichtwissen» an

Das Bistum Regensburg hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich dabei nicht nur auf Verjährung berufen. «Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen», heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. «Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.»

Offene Fragen

  • Wird es weitere rechtliche Schritte geben?
  • Gibt es andere Opfer, die sich melden?

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This article was originally published by Die Zeit.

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