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ZurückStrafanzeige gegen Meta und Ray-Ban wegen Smart Glasses
Strafanzeige gegen Meta und Ray-Ban wegen Smart Glasses
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FAZvor 7 StundenLaw3 Min. LesezeitGermany

Strafanzeige gegen Meta und Ray-Ban wegen Smart Glasses

Die Organisation Hate Aid hat Strafanzeige wegen der Meta-Smart-Glasses gestellt. Kritisiert wird die heimliche Aufnahmefunktion, die für sexuelle Belästigung im Netz genutzt werde.

Auf einen Blick

  • Die Organisation Hate Aid hat Strafanzeige bei der ZIT gegen Meta, Ray-Ban und Vertreiber von Smart Glasses gestellt.
  • Die Brillen ermöglichen unbemerkte Aufnahmen im öffentlichen Raum, was laut Hate Aid gegen das TDDDG verstößt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Hate Aid hat Strafanzeige gegen Hersteller und Vertreiber von Smart Glasses wegen Verstößen gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz gestellt.

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Was früher ein harmloses Gespräch war, kann heute ein heimlicher Mitschnitt sein, der im Internet landet. Die „Smart Glasses“ von Meta, verbaut in Modellen des Brillenherstellers Ray Ban, machen es möglich. Wenn am Rand der Brille ein winziges Lämpchen blinkt, das schwer zu erkennen ist und sich leicht abkleben lässt, heißt es: Kamera und Ton ab.

Das ist das perfekte Werkzeug für den Spanner 2.0, das insbesondere Frauen das Auftreten im öffentlichen Raum vergällt. Sie werden gefilmt, mit sexualisierter Absicht, und wider Willen zum Schauobjekt im Netz. „Rizz“ nennen die Spanner ihre Übergriffe, auf Social Media findet man ihre Aufnahmen zuhauf.

Dagegen hat die Organisation Hate Aid nun Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) gestellt. Nicht gegen einzelne „Rizzfluencer“, wie sich die Spanner nennen, sondern gegen die Hersteller und Vertreiber der Überwachungsbrillen, gegen die Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban, Oakley, Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und Mediamarkt.

Hate Aid ist der Ansicht, dass die von ihr Angezeigten gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) verstoßen. Paragraph 8 dieses Gesetz verbietet es, „Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“. Das klingt wie eine ziemlich genaue Beschreibung der Brillen von Meta und Ray-Ban.

Paragraph 27 des Gesetzes besagt, dass Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Das Vorliegen der Strafanzeige von Hate Aid bestätigt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität auf Anfrage der F.A.Z. Nun beginne ein Vorermittlungsverfahren, um zu prüfen, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.

Neben den Strafverfolgern, die Hate Aid angerufen hat, ist in diesem Fall die Bundesnetzagentur zuständig. Sie kann Spionage-Gerätschaften, die heimlich die Umwelt aufnehmen, von vornherein verbieten und hat das auch schon mehrfach getan – etwa versteckte Kameras in Uhren, Rauchmeldern, Lampen, Pop-Art-Blumen oder Powerbanks. Doch wie steht es um die von Meta und Ray-Ban hergestellten „Smart Glasses“?

„Entscheidend ist, ob ein unbeteiligter Dritter erkennen kann, dass er von einem Nutzer einer smarten Brille aufgezeichnet wird“

Da sieht es, wie unsere Nachfrage ergibt, bislang anders aus. „Grundsätzlich“, sagt ein Sprecher der Behörde, „wäre ein mögliches Verbot einer solchen Brille“ auf der Grundlage des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes „denkbar“. Zurzeit lege die Bundesnetzagentur den Paragraphen 8 des Telekommunikations-Datenschutz-Gesetzes „allerdings so aus, dass der Besitz, die Einfuhr und Vertrieb von Smart Glasses jedenfalls dann nicht“ verboten sind, „wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist, zum Beispiel durch ein optisches Signal. Entscheidend ist, ob ein unbeteiligter Dritter erkennen kann, dass er von einem Nutzer einer smarten Brille aufgezeichnet wird.“

Aktuell führe die Bundesnetzagentur „kein formelles Verfahren bezüglich Smart Glasses“ durch. Man beobachte „den Markt im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen aber laufend“. Bei Produkten, „bei denen ein Anfangsverdacht besteht, dass es sich um verbotene Telekommunikationsanlagen“ handelt, „würden Ermittlungen aufgenommen werden“. Lägen die Voraussetzungen eines Verbots vor, würde die Bundesnetzagentur ein solches „im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens aussprechen“.

„Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllt“

Und liegen sie bei Meta und Ray-Ban vor? Die Bundesnetzagentur, sagt der Sprecher auf unsere Anfrage hin, „hat verschiedene Smart Glasses, unter anderem auch von Ray-Ban Meta, bezüglich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Wir sehen bei den bisher geprüften Ray-Ban Meta AI Glasses die Voraussetzungen für ein Verbot gemäß Paragraph 8 TDDDG als nicht erfüllt an“.

Das heißt im Klartext: Die Brillen sind in Umlauf, die Spanner spannen, filmen und posten ihre Filmchen im Netz, die Bundesnetzagentur beobachtet, sieht aber keinen Anlass, einzuschreiten. Die vermeintliche Erkennbarkeit der Überwachung durch das Blinklicht an der Brille (das sich leicht verbergen lässt) ist für Meta, Ray-Ban und die Brillenverkäufer also einstweilen das Schlupfloch.

Wie die mit diesen Brillen geübte Praxis aussieht, beschreibt derweil die Geschäftsführerin von Hate Aid, Josephine Ballon: „Vor Smart Glasses“, sagt sie, „sind Menschen nirgends sicher. Man muss jederzeit damit rechnen, gefilmt und dann im Internet bloßgestellt zu werden.“ Durch den Verkauf der Ray-Ban-Meta-Brillen werde „erneut Profit über Sicherheit gestellt“. Es könne „nicht sein, dass Konzerne wie Meta ein weiteres Mal damit davonkommen, das Gesetz zu brechen und sich daran auch noch zu bereichern. Alle, die sich am Verkauf beteiligen, müssen zur Verantwortung gezogen werden.“ Das klären nun die Staatsanwälte.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Vorermittlungsverfahren prüft Anfangsverdacht einer Straftat.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Wie wird die Staatsanwaltschaft über den Anfangsverdacht entscheiden?
  • Wird die Bundesnetzagentur ihre Haltung zu den Ray-Ban Meta Glasses ändern?

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This article was originally published by FAZ.

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