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Supermarkt-Schäden: Wann Kunden für kaputte Ware haften müssen
NACHRICHT
Handelsblatt19.06.2026Law2 dk okumaGermany

Supermarkt-Schäden: Wann Kunden für kaputte Ware haften müssen

Auf einen Blick

  • Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Kunden in Supermärkten für beschädigte Ware haften.
  • Entscheidend ist, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.
  • Oft ist dies schwer nachzuweisen, weshalb Supermärkte selten Schadenersatz fordern.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die Frage, wer für beschädigte Ware im Supermarkt aufkommt, beschäftigt viele Kunden. Die Rechtslage besagt, dass das Eigentum erst mit der Bezahlung an der Kasse übergeht.

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Wer zahlt, wenn’s scheppert? Fällt was runter vor dem Bezahlen, kommt es darauf an, ob man es vorsätzlich oder fahrlässig kaputt gemacht hat. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn

Celle. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - und schon liegt das Marmeladenglas in tausend Scherben auf dem Supermarktboden. Viele Kundinnen und Kunden fragen sich in so einer Situation: Muss ich den Schaden jetzt bezahlen?

„Die Rechtslage ist hier recht eindeutig“, sagt Rechtsanwalt Christian Bereska, der auch Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist. „Erst mit Bezahlung an der Kasse und Übergabe der Ware geht das Eigentum der Ware auf den Verbraucher über.“ Wird die Ware also schon aus dem Weg zur Kasse beschädigt oder fällt sie aus dem Regal, kommt es darauf an, ob Kundinnen und Kunden eine schuldhafte Eigentumsverletzung gegenüber dem Marktinhaber vorgeworfen werden kann.

Fahrlässigkeit und Vorsatz meist schwer nachzuweisen

Fällt einer Kundin oder einem Kunden das Marmeladenglas zum Beispiel aus der Hand, weil die Verpackung nicht in Ordnung war oder weil das Regal falsch bestückt war, trägt das Risiko der Markteigentümer oder -betreiber. Kundinnen und Kunden sind dann fein raus.

Nur wenn das Marmeladenglas vorsätzlich oder fahrlässig zu Bruch gegangen ist, können Supermarktbetreiber Schadenersatz von Kundinnen und Kunden verlangen. Weil diese es in der Praxis aber häufig schwer haben, dieses Fehlverhalten nachzuweisen, werden Christian Bereska zufolge in der Praxis in der Regel keine Ansprüche geltend gemacht.

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This article was originally published by Handelsblatt.

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