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BackUrteil nach Weihnachtsmarkt-Amokfahrt: Lebenslange Haft für Taleb A.
Urteil nach Weihnachtsmarkt-Amokfahrt: Lebenslange Haft für Taleb A.
NACHRICHT
Süddeutsche Zeitung26.06.2026Crime1 dk okumaGermany

Urteil nach Weihnachtsmarkt-Amokfahrt: Lebenslange Haft für Taleb A.

Auf einen Blick

  • Taleb A. wurde nach einer Amokfahrt auf einem Weihnachtsmarkt am 20.
  • Dezember 2024, bei der sechs Menschen starben und Hunderte verletzt wurden, zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft forderte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Taleb A. raste am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über einen Weihnachtsmarkt, tötete sechs Menschen und verletzte Hunderte. Er hatte in Deutschland Asyl erhalten und arbeitete als Psychiater.

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Am 20. Dezember 2024 war Taleb A. mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen kamen ums Leben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.

Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Staatsanwaltschaft: Er hatte die Tat lange geplant

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

Offene Fragen

  • Wurde die Sicherungsverwahrung für Taleb A. angeordnet?

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This article was originally published by Süddeutsche Zeitung.

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