
BYD-Aktiensplit: Anleger können Steuern über die Steuererklärung 2026 abfedern
Der Aktiensplit von BYD im Juni 2025 löste überraschend Steuern aus ("dry income"). Anleger, die zu viel Abgeltungsteuer zahlten, können Korrekturen über die Steuererklärung 2026 anstreben. Zu viel gezahlte Quellensteuer kann ebenfalls zurückgefordert werden.

















