Verwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylsuchenden aus Eritrea an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Bundespolizei muss dem Mann die Einreise gestatten und das Dublin-Verfahren einleiten, da er glaubhaft einen Asylantrag geäußert hat.















