
NACHRICHT
15.5.2026KI-Zusammenfassung
OLG Köln erlaubt Penny Werbung mit durchgestrichenen UVP-Preisen
Das OLG Köln entschied, dass Penny in Prospekten weiterhin mit durchgestrichenen UVP-Preisen werben darf. Das Gericht sah keine Irreführung der Verbraucher. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.
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Tagesschau Wirtschaft2 Min. Lesezeit