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Crime·8.7.2026KI-Zusammenfassung
Serienmörder "Maskenmann" muss bis mindestens 2043 im Gefängnis bleiben
Der als "Maskenmann" bekannte Serienmörder Martin N. muss aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg und der Staatsanwaltschaft Stade mindestens bis April 2043 im Gefängnis bleiben. Dies entspricht einer Mindestverbüßungszeit von 32 Jahren.
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Die Welt