
Regierung will Enteignungen von Wohnungskonzernen verbieten – doch das Grundgesetz steht im Weg
Die Bundesregierung plant ein Verbot von Enteignungen bei Wohnungskonzernen, stößt aber auf verfassungsrechtliche Bedenken. Staatsrechtler bezweifeln die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und verweisen auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftung erlaubt.









