
In Entwicklung
Politik·22.4.2026KI-Zusammenfassung
Gesetzentwurf: Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter zur Speicherung aller vergebenen IP-Adressen für drei Monate verpflichtet. Die Bundesregierung erhofft sich davon bessere Ermittlungsmöglichkeiten bei Online-Betrug, Hasskriminalität, Terrorismus und Kinderpornografie. Opposition und Datenschützer kritisieren die anlasslose Speicherpflicht als Massenüberwachung und bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit.
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Tagesschau Inland2 Min. Lesezeit