
EMRK verurteilt Italien wegen Einstellung von Misshandlungs- und Vergewaltigungsverfahren
Eine französische Staatsbürgerin erstattete Anzeige wegen Misshandlung und Vergewaltigung durch ihren italienischen Partner. Die italienische Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens mit kontroverser Begründung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte daraufhin den italienischen Staat zu Entschädigungszahlungen.




