
Gerichte entscheiden unterschiedlich bei Phishing-Schäden: Vollständige Erstattung in Deutschland, 50/50-Teilung in Österreich
Zwei Gerichte haben unterschiedlich über Schadensersatzansprüche von Phishing-Opfern entschieden. Das OLG Koblenz verurteilte eine Sparkasse zur vollen Erstattung, da das Anklicken von SMS-Links und die TAN-Eingabe keine grobe Fahrlässigkeit begründen. Das OLG Linz teilte den Schaden hingegen hälftig, weil die Bank ihre Betrugserkennungspflichten verletzt habe und 41 Überweisungen über 203.000 Euro innerhalb von 1,5 Stunden nicht aufgefallen seien.