Bundesverwaltungsgericht: Händler müssen für Recycling von stabileren Kunststofftaschen zahlen
Rewe klagte gegen die Einstufung dickerer Plastiktüten als Verpackung, verlor aber vor dem Bundesverwaltungsgericht.
En resumen
- Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Händler für das Recycling von stabileren Kunststofftaschen zahlen müssen.
- Rewe hatte geklagt, da es die Taschen als eigenständige Ware und nicht als Verpackung ansah, verlor aber die Revision.
- Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) begrüßt das Urteil.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass stabilere Kunststofftaschen als Verpackungen gelten und Händler für deren Recycling aufkommen müssen. Rewe hatte diese Einstufung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) angefochten.
Sind dickere Plastiktüten aus dem Supermarkt in Wahrheit auch Taschen für Sportkleidung und Badesachen? Rewe meinte ja und wollte fürs Recycling nicht zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders.
Stabile Plastiktüten sind seit Jahren in vielen Supermärkten zu finden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Händler auch für das Recycling aufkommen müssen. Die sogenannten Permanenttragetaschen seien Verpackungen, urteilten die Bundesrichter, und deshalb entsprechend zu behandeln.
Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Kundinnen und Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke. Zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren. »Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte«, sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.
Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie hatte die dicken, langlebigeren Plastiktüten als Verpackung und »systembeteiligungspflichtig« eingestuft. Rewe klagte dagegen, verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Dort ging der 10. Senat nun davon aus, dass die robusten Taschen sogenannte Serviceverpackungen sind. Sie würden gekauft, um mit Waren befüllt zu werden. Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie seien, oder ob Kunden und Kundinnen für sie zahlen müssen. Aus dem zugrunde liegenden Europarecht ergäben sich auch keine Hinweise, dass eine längere Haltbarkeit der Taschen gegen eine Verpackungseigenschaft spreche. Die Bundesrichter wiesen die Revision von Rewe zurück.
Dass es dabei um viel Geld geht, zeigt der ungewöhnlich hohe Streitwert des Gerichtsverfahrens von 2.333.333 Euro. Das entspreche dem Betrag, den Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin.
»Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Sinne des Umweltschutzes«, teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter oder Drogeriemärkte.
Preguntas abiertas
- Wie werden andere betroffene Händler auf das Urteil reagieren?
- Werden die erhöhten Kosten an die Verbraucher weitergegeben?







