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Christian Ulmen: Anwalt Schertz wirft "Zeit" Verletzung journalistischer Gepflogenheiten vor
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Die Welt4/6/2026Media2 min de lecturaGermany

Christian Ulmen: Anwalt Schertz wirft "Zeit" Verletzung journalistischer Gepflogenheiten vor

En resumen

  • Anwalt Christian Schertz wirft der Wochenzeitung "Die Zeit" vor, journalistische Grundregeln verletzt zu haben.
  • Er behauptet, Gespräche mit seinem Mandanten Christian Ulmen seien als Hintergrundgespräche vereinbart gewesen, nicht als Interviews, und die "Zeit" habe dies nicht respektiert.

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Im Fall um die Vorwürfe digitaler Gewalt von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen hat die „Zeit“ zwei längere Gespräche geführt. Das berichtet die Wochenzeitung in ihrer aktuellen Ausgabe.

Demnach haben Journalistinnen Ende März fünf Stunden mit dem Schauspieler Christian Ulmen gesprochen. Nach einer anschließenden Auseinandersetzung über die Formulierungen im Autorisierungsprozess seien jedoch sämtliche Zitate zurückgezogen worden: Ulmen und sein Anwalt hätten „letztlich alle Zitate wieder kassiert“.

Ulmen-Anwalt Schertz erhebt Vorwürfe gegen „Zeit“

Ein weiteres Gespräch mit dessen Anwalt Christian Schertz habe Mitte Mai in Berlin stattgefunden und zweieinhalb Stunden gedauert. Anschließend habe der Anwalt jedoch ebenfalls die Freigabe aller Aussagen verweigert. Als Begründung habe er der „Zeit“ zufolge angeführt, eine der Journalistinnen könne ihm gegenüber wegen eines früheren Artikels befangen gewesen sein.

Die „Zeit“ verwendet sowohl für den Austausch mit Ulmen als auch mit Schertz die Bezeichnung „Interview“. Am Donnerstag meldete sich Schertz mit einer Mitteilung in eigener Sache: Demnach seien die Gespräche nachweislich nicht als Interview, sondern als sogenanntes Hintergrundgespräch vereinbart gewesen. Bei einem solchen Gespräch kommen Journalisten mit Gesprächspartnern mit dem Ziel zusammen, sich Sachverhalte erklären zu lassen, ohne dass Gesprächsinhalte hinterher direkt zitiert werden.

„Vereinbart war mithin, dass keine Informationen und Zitate aus diesem Gespräch ohne Autorisierung unseres Mandanten verwendet werden würden“, heißt es. Ulmen habe sich im Anschluss aber „aus höchstpersönlichen Gründen“ dagegen entschieden, Zitate zu autorisieren.

Schertz wirft der „Zeit“ vor, sich mit der Berichterstattung über einen „eisernen Grundsatz“ im Journalismus hinweggesetzt und eine „Grundregel journalistischer Gepflogenheiten verletzt“ zu haben. Zur Vertraulichkeit eines Hintergrundgesprächs gehöre, dass auch dessen Stattfinden nicht ohne Zustimmung des Betroffenen publik gemacht werde.

Ein weiterer Vorwurf lautet zudem, dass sich die Journalistinnen der „Zeit“ nicht an die vorher verabredete Absprache gehalten hätten, dass der Anteil der zum Fall Ulmen gestellten Fragen im Gespräch mit Schertz bei maximal 30 Prozent liegen werde. In der zur Autorisierung übersandten Fassung sei sich daran „nicht im Ansatz gehalten“ worden.

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Fernandes hatte ihrem Ex-Mann im März im „Spiegel“ unter anderem häusliche Gewalt und das Erstellen gefälschter Online-Profile vorgeworfen. Ihr Mann soll andere Männer angeschrieben und sich als Fernandes ausgegeben haben. Darunter sollen auch Männer gewesen sein, mit denen die Schauspielerin beruflich zu tun hatte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt inzwischen nach eigenen Angaben wegen des Verdachts mehrerer Körperverletzungsdelikte aus den Jahren 2022 und 2023. Ob auch weitere Vorwürfe aus dem Bereich der sogenannten digitalen Gewalt Gegenstand von Ermittlungen werden, wird noch geprüft.

Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt er als unschuldig.

Transparenzhinweis: Wir haben den Artikel nachträglich aktualisiert und um eine Stellungnahme von Christian Schertz ergänzt.

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This article was originally published by Die Welt.

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