EMRK verurteilt Italien wegen Einstellung von Misshandlungs- und Vergewaltigungsverfahren
En resumen
- Eine französische Staatsbürgerin erstattete Anzeige wegen Misshandlung und Vergewaltigung durch ihren italienischen Partner.
- Die italienische Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens mit kontroverser Begründung.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte daraufhin den italienischen Staat zu Entschädigungszahlungen.
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Por qué importa
Der Fall begann im April 2021 mit Misshandlungsvorwürfen einer französischen Bürgerin gegen ihren italienischen Partner. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens und bezeichnete die Vorfälle als »schlechten Scherz« oder »normales« männliches Verhalten.
Der Fall geht auf den April 2021 zurück, als die französische Staatsbürgerin Audrey Ubeda bei der Polizei Anzeige gegen ihren italienischen Partner erstattete. Ubeda behauptete, ihr Partner habe sie und ihre beiden Kinder körperlich und seelisch misshandelt. Ubeda gab an, ihr Partner habe sie mehrmals vergewaltigt und ihr – vor den Augen zweier Verwandter – ein Messer an die Kehle gehalten.
Später im selben Jahr beantragte die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft – Medienberichten zufolge ermittelte eine Frau – die Einstellung des Verfahrens. Sie bezeichnete den Vorfall mit dem Messer als »schlechten Scherz« und erklärte, die den Kindern zugefügte körperliche Gewalt sei lediglich erzieherischer Natur gewesen und habe die elterliche Autorität nicht überschritten.
Die Staatsanwältin erklärte, es sei schwer festzustellen, ob eine Vergewaltigung stattgefunden habe, da sich der Mann möglicherweise nicht der fehlenden Einwilligung seiner Partnerin bewusst gewesen sei. Man müsse bedenken, dass es für Männer »normal« sei, »ein Mindestmaß an Widerstand zu überwinden, den jede Frau in der Regel zeigt, wenn sie vom Alltag erschöpft ist und ein Mann ihr sexuelle Avancen macht«.
Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte den italienischen Staat deshalb zu einer Entschädigungszahlung von jeweils 15.000 Euro an Ubeda und ihre beiden Kinder, die drei Jahre lang in einer Schutzunterkunft gelebt hatten. Zusätzlich muss Italien die Verfahrenskosten in Höhe von 15.000 Euro übernehmen. Ubeda erklärte gegenüber der italienischen Presse , das Urteil sei »ein Sieg für alle Frauen«.



