EU-Gericht bestätigt Einstufung von Meta's Messenger als "Torwächter"
Für große Digital-Unternehmen gelten in der EU strengere Wettbewerbsregeln. Meta wehrte sich vor Gericht gegen die Einstufung von seinen Diensten. In einem Punkt bekam der Facebook-Konzern Recht. 03.06.2026 - 11:58 Uhr Artikel anhören
Die Apps Facebook, Messenger, Instagram und WhatsApp: Das EU-Gericht hat die Einstufung des Facebook Messengers als sogenannten Torwächter nach dem Digital Markets Act bestätigt. Foto: picture alliance/dpa
Luxemburg. Die besondere Einstufung des Messengers von Facebook-Konzern Meta nach EU-Digitalregeln ist dem Gericht der Europäischen Union zufolge rechtens. Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Klassifizierung als sogenannten Torwächter nach dem EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA).
Eine frühere Einstufung der Onlinedienstes Marketplace erklärte es dagegen für nichtig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es kann noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
Die zuständige EU-Kommission hatte in einem Beschluss von September 2023 mehrere Dienste des Internetriesen Meta und anderen Technologiekonzernen als wichtige Zugangstore zu Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem DMA eingestuft. Das mächtige Digitalgesetz legt den als Gatekeeper (Torwächter) benannten Unternehmen besondere Pflichten auf, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu sichern.
Mehrere Dienste von Meta als Torwächter eingestuft
Meta hatte gegen die Einstufung des Facebook Messengers sowie des Marketplace geklagt. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Einstufung vom Marketplace zurückgenommen, weil der dafür erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nach ihren Angaben nicht erreicht wurde.
Andere Dienste von Meta wie etwa die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp sowie der Kommunikationsdienst Messenger sind nach wie vor als wichtige Zugangskanäle zu Endnutzern benannt. Das Gericht bemängelte, dass die Kommission bei ihrer Bewertung von Marketplace als zentraler Plattform für Online-Vermittlungsdienste einen Rechtsfehler begangen habe.
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