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EU-Zollgebühren: Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern wird teurer
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Handelsblatt4/6/2026Business2 min de lecturaGermany

EU-Zollgebühren: Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern wird teurer

En resumen

  • Juli werden Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern teurer.
  • Eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällt für Sendungen unter 150 Euro an, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.
  • Ab November 2026 ist eine weitere Zollersatzgebühr geplant.

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Mit neuen Gebühren will die EU Billigimporte eindämmen und die Paketflut etwa aus China begrenzen. Wer künftig bei Händlern außerhalb der EU shoppen will, sollte genau nachrechnen.

Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU werden durch neue Zollgebühren spürbar teurer, was Käuferinnen und Käufer beim nächsten Online-Einkauf direkt im Geldbeutel trifft.

Berlin. Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen.

Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben - zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.

Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.

Unbedingt Impressum und Versandbedingungen checken

Kennt man den jeweiligen Händler nicht, sollte man vor einer Bestellung sicherheitshalber das Impressum und die Versandkonditionen genau prüfen, um den Unternehmenssitz und mögliche Kosten zu ermitteln, rät die Verbraucherzentrale.

Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg - Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Neben den Kosten sind beim Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern auch eingeschränkte Verbraucherrechte ein Thema: Widerruf und Gewährleistung seien gegenüber Händlern außerhalb der EU schwerer durchsetzbar, Retouren oft problematisch, so die Verbraucherschützer.

Zollersatzgebühr soll im November auch noch kommen

Die 3-Euro-Pauschale ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Liegt der Sendungswert unter 150 Euro, entfällt zwar derzeit noch der Zoll. Aber ab 1. November 2026 soll es stattdessen eine Gebühr für solche Sendungen geben, die die EU-Kommission noch festlegen muss.

Die genannten Maßnahmen sollen gelten, bis in den EU-Mitgliedsstaaten alle Sendungen kontrolliert und bearbeitet werden können. Von diesem Zeitpunkt an - voraussichtlich ab 2028 - sollen dann grundsätzlich alle Sendungen vom ersten Euro an zollpflichtig werden. Die Zollverwaltung bietet für Berechnungen online auch einen Abgabenrechner an.

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This article was originally published by Handelsblatt.

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