Expertenkommission schlägt umfassende Rentenreform vor
En resumen
- Eine Expertenkommission hat rund 30 Reformvorschläge zur Finanzierung des Rentensystems vorgelegt.
- Kernpunkte sind die Anhebung des Rentenalters, die Abschaffung der Rente mit 63 und die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente.
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Por qué importa
Das gesetzliche Rentensystem steht vor erheblichen Finanzierungsproblemen aufgrund sinkender Beitragszahlerzahlen, steigender Rentnerzahlen und wachsender Lebenserwartung.
Das gesetzliche Rentensystem hat ein riesiges Finanzierungsproblem: Immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner und eine steigende Lebenserwartung bringen es an seine Grenzen. Über Beiträge alleine lässt es sich schon lange nicht mehr finanzieren, der Bund muss jährlich viele Milliarden Euro zuschießen.
Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission erarbeitete nun gut 30 Reformvorschläge. Sie sollen heute offiziell vorgestellt werden. Die wesentlichen Punkte:
Steigendes Rentenalter
Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll nach 2031 "moderat" an die Lebenserwartung angepasst werden. Dabei würde nach bisherigen Bevölkerungsprognosen der Renteneintritt zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben. In den folgenden Jahrzehnten würde die Grenze nach jetzigem Stand weiter steigen.
Abschaffung der Rente mit 63
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Sie ermöglicht, bei mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand zu gehen. Mittlerweile liegt die Altersgrenze allerdings faktisch höher.
Bisher nutzen zudem Hunderttausende die Option, nach 35 Berufsjahren mit 63 mit Abschlägen in Rente zu gehen. "Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen", heißt es im Bericht. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.
Generell empfiehlt die Kommission, keine Regelung mehr einzuführen, "die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht". Menschen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem Beruf erwerbstätig sein können, sollen aber "einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten".
Altersteilzeit erst später
Die Grenze für Altersteilzeit soll von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden und darauf an die Entwicklung der Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell soll nicht mehr möglich sein. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt: in der ersten wird weiter Vollzeit gearbeitet und in der zweiten dann gar nicht mehr.
Mehr Einzahler für die Rentenkasse
Neben abhängig Beschäftigten sollten künftig auch Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in das Rentensystem einzahlen. Bei Selbstständigen soll das verpflichtend sein, wenn sie nicht schon in einer berufsständischen Rentenkasse sind.
Dass auch Beamte künftig einzahlen, empfiehlt die Kommission nicht konkret, jedoch, dass die Zahl der Verbeamtungen "deutlich reduziert" werden.
Dämpfung des Rentenanstiegs
Der Nachhaltigkeitsfaktor zur Dämpfung des jährlichen Rentenanstiegs, der aktuell bis 2031 ausgesetzt ist, soll wieder eingeführt werden. Er soll zudem "moderat" angepasst werden, "um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen".
Kapitalgedeckte Alterssicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden. Dies sei nötig, um das Rentenniveau nicht nur zu stabilisieren, sondern "mittelfristig deutlich zu erhöhen", heißt es. Empfohlen wird dafür mittelfristig ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent des Einkommens, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden soll.
Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Für die künftigen Rentenempfänger werden "individuelle Kapitalkonten" eingerichtet. Die bereits eingeführte "Frühstart-Rente" soll mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden. Bei ihr zahlt der Staat Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altervorsorgedepot.
Ausweitung der betrieblichen Vorsorge
Über einen Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sollen noch in diesem Jahr Maßnahmen erarbeitet werden, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen. Sie sollen im Anschluss per Gesetz beschlossen werden. Ziel soll "eine annähernd flächendeckende Verbreitung" der betrieblichen Altersvorsorge sein.
Minijobs
Minijobber sind bisher von Beiträgen in die Rentenversicherung befreit. Sie sollten aus Sicht der Kommission "ohne Opt-out-Möglichkeit" in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Quelle: AFP
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Das Renteneintrittsalter wird schrittweise über 67 Jahre steigen.
Muy probable · En años
Die Rente mit 63 wird abgeschafft und durch eine Rente mit 64 ersetzt.
Muy probable · En meses
Preguntas abiertas
- Wie genau werden die Anpassungen der Lebenserwartung umgesetzt?
- Welche spezifischen Härten gibt es bei der Abschaffung der Rente mit 63?
- Wie wird die Akzeptanz der neuen Beiträge bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern sein?

