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Germany's Justice Ministers Agree to Limit Special Insult Law for Politicians
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Die Zeit13/6/2026Política4 min de lecturaGermany

Germany's Justice Ministers Agree to Limit Special Insult Law for Politicians

En resumen

  • Germany's Justice Ministers have agreed to restrict a controversial law that provides harsher penalties for insulting politicians.
  • The proposed change would limit the special provision to local officials, while top politicians would revert to general insult laws with lower penalties and require a formal complaint.
  • The Bundestag will make the final decision.

Resumen generado por IA

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In der Debatte über einen umstrittenen Strafrechtsparagrafen zu Beleidigungen gegen Politiker hat sich die Justizministerkonferenz darauf geeinigt, die Regelung auf kommunale Amts- und Mandatsträger zu beschränken.

Die Justizministerinnen und Justizminister stimmten bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg einem entsprechenden Antrag zur Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu. Letztlich entscheidet der Bundestag über eine solche Reform.

Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker sollte demnach künftig wieder die allgemeine Strafbarkeit von Beleidigungen gelten, die in Paragraf 185 geregelt ist. Dieser sieht einen geringeren Strafrahmen vor. Zudem würden diese Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt. Aktuell gilt auch für Spitzenpolitiker – etwa Mitglieder der Bundesregierung – der Paragraf 188. Dieser setzt für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen »Personen des politischen Lebens« verschärfte Strafrahmen fest.

CDU-Minister forderten Abschaffung

Nach Paragraf 188 können Politikerbeleidigungen mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Dazu müssen die Betroffenen die Fälle nicht selbst zur Anzeige bringen. Der allgemein geltende Paragraf 185 sieht maximal zwei Jahre vor. Die Regelung war 2021 eingeführt worden, auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.

Den Antrag bei der Justizministerkonferenz hatten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) und ihr baden-württembergischer Amts- und Parteikollege Moritz Oppelt eingereicht. »Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht«, sagte Geiert. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.

Oppelt sagte, Spitzenpolitiker müssten »eine harte Auseinandersetzung aushalten«. Auf der anderen Seite könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker »das Handtuch werfen«. »Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen«, sagte der Minister.

Hubig hält an Grundidee von Paragraf 188 fest

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte sich ähnlich. »Das Anliegen hinter Paragraf 188 ist weiterhin richtig«, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Wenn wir Kommunalpolitiker nicht richtig schützen, dann werden wir irgendwann keine mehr haben, die dazu bereit sind.«

Zugleich stelle Paragraf 188 nichts unter Strafe, »was nicht ohnehin schon strafbar wäre«, sagte Hubig. »Und das Bundesverfassungsgericht sagt auch klar: Politikerinnen und Politiker müssen sogar ausdrücklich mehr aushalten als andere Bürgerinnen und Bürger. Machtkritik und Meinungsfreiheit sind unabdingbar für die Demokratie.«

Über den Paragrafen 188 war zuletzt nach Justizentscheidungen öffentlich debattiert worden. Im März hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als »Lügenfritz« einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.

Bundesjustizministerin Hubig zeigte sich offen für Reformen. Sie respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, sehe aber auch die gesellschaftlichen Debatten. »Ich kann durchaus nachvollziehen, dass sich manch einer fragt, ob das nicht zu weit geht«, sagte sie, ohne konkrete Fälle zu erwähnen. »In einem Rechtsstaat ist es normal, dass Gerichte auch Entscheidungen treffen, die nicht jedem sofort einleuchten.« Deshalb gebe es in der Regel die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung nochmal überprüfen zu lassen.

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This article was originally published by Die Zeit.

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