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Gesetzentwurf: Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen
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Tagesschau Inland22/4/2026Política2 min de lecturaGermany

Gesetzentwurf: Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen

Bundeskabinett beschließt dreimonatige Speicherung aller vergebenen IP-Adressen durch Internetanbieter zur Strafverfolgung

En resumen

  • Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter zur Speicherung aller vergebenen IP-Adressen für drei Monate verpflichtet.
  • Die Bundesregierung erhofft sich davon bessere Ermittlungsmöglichkeiten bei Online-Betrug, Hasskriminalität, Terrorismus und Kinderpornografie.
  • Opposition und Datenschützer kritisieren die anlasslose Speicherpflicht als Massenüberwachung und bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter künftig per Gesetz verpflichten soll, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Durch die geplante Gesetzesänderung soll es leichter werden, Straftäter und Terrorverdächtige zu ermitteln, die sonst keine Spuren hinterlassen haben.

Auf die gespeicherten IP-Adressen zugreifen dürfen die Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein jedoch nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat. "Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst - es ist Zeit, dass wir nachziehen", sagt SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der digitale Raum dürfe kein "Paradies für Straftäter" sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte auch das Vorgehen gegen Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalität als Ziele der Rechtsänderung. Befürchtungen einer Massenüberwachung seien unbegründet: "Wir schaffen damit keinen gläsernen Bürger und kein gläsernes Netz", so der CSU-Politiker.

Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, mit der er identifiziert werden kann. Da sie immer wieder neu vergeben wird, ist es ohne eine Speicherpflicht schwierig, nachträglich nachzuvollziehen, wer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat.

Die nun geplante neue Speicherpflicht soll vor allem für eine höhere Aufklärungsrate bei Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz, Terrorermittlungen sowie der Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern sorgen. Die IP-Adresse ist nach Aussagen des Bundeskriminalamts gerade in diesen Fällen vielfach der einzige Ansatzpunkt für Ermittler.

Das Vorhaben ist jedoch nicht unumstritten. Unter anderem die Linke warnt vor übermäßiger Überwachung: "Die Bundesregierung führt eine Massenüberwachung durch die Hintertür ein", sagt die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. Denn die Speicherung erfolge aus technischen Gründen etwa bei Glasfaseranschlüssen "faktisch bis zu über einem Jahr".

Auch die Grünen kritisieren die anlasslose Speicherpflicht. Am Ende werde immer eine Lücke bleiben, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic - etwa wenn es um Aktivitäten im Darknet gehe oder um solche, die schon mehr als drei Monate zurückliegen. Auch sei es früheren Bundesregierungen nicht gelungen, ein verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, so Mihalic. Auch jetzt bestünden Zweifel, dass der nun von der Bundesregierung vorlegte Vorschlag der Überprüfung durch die Gerichte standhalten werde.

Das Bundesjustizministerium, das bei dem Vorhaben federführend ist, sieht kein Risiko, dass die neue Speicherpflicht von einem Gericht gekippt werden könnte. Es verweist unter anderem darauf, dass die jetzt vorgeschlagenen Regeln - anders als frühere Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland - keine Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ermögliche.

Denn für die Ermittler soll zwar künftig erkennbar sein, wer mit einer bestimmten IP-Adresse zum fraglichen Zeitraum im Internet unterwegs war, aber beispielsweise nicht, welche Websites der Verdächtige innerhalb eines Monats besucht hat. Auch soll die nun geplante anlasslose Speicherpflicht weder Inhalte von Kommunikation noch Standortdaten umfassen.

Über das Gesetz muss der Bundestag nun noch beraten. Die 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung verpflichtete Telekommunikationsanbieter zur anlasslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ihrer Kunden für eine Dauer von sechs Monaten. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung 2010. Hauptkritikpunkte waren damals der unverhältnismäßige Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit.

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This article was originally published by Tagesschau Inland.

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