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Haftstrafen im Prozess um Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“
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FAZhace 4 horasCrime2 min de lecturaGermany

Haftstrafen im Prozess um Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung verhängt.

En resumen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verurteilte acht teils minderjährige Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren wegen terroristischer Vereinigung, Brandstiftung und versuchten Mordes.

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Por qué importa

Die Bundesanwaltschaft warft den Jugendlichen vor, die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet zu haben, um das demokratische System durch Gewalttaten zu stürzen.

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Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gegen die teils minderjährigen Angeklagten verhängt. Die acht beschuldigten Jugendlichen wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt: Sie hatten Menschen aufgelauert und sie verprügelt, ein Kulturhaus in Brand gesteckt und einen Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft geplant.

Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Sieben der Jugendlichen erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden zudem wegen Rädelsführerschaft verurteilt.

Der Prozess im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts fand, wegen des jungen Alters der acht Beschuldigten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – sie sind nun zwischen 15 und 22 Jahre alt, einer der Rädelsführer war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Nur die Urteilsverkündung an diesem Mittwoch und die Anklage im März waren öffentlich verlesen worden. Die Jugendlichen, die bis auf eine Ausnahme zu diesem Zeitpunkt alle in Haft waren, folgten den Vorwürfen gegen sich teils mit gesenktem Blick. Viele hatten ihre Eltern im Gerichtssaal dabei.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Jugendlichen vorgeworfen, die Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet zu haben. Bei der Verlesung der Anklageschrift im März zeigte sich der Oberstaatsanwalt überzeugt, dass die Gruppe sich „als letzte Instanz zur Verteidigung der ,Deutschen Nation‘“ verstanden habe. Ihr Ziel sei es, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner das demokratische System zum Einsturz zu bringen.

Zu diesem Zweck rekrutierten die Rädelsführer seit vergangenem Jahr über soziale Medien wie Tiktok, Telegram oder Whatsapp neue Mitglieder. Sie tauschten sich dafür in einer Chatgruppe aus, gaben sich Titel wie „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“. Die Anklage führte im März in Hamburg aus: „Dabei glorifizierten sie das Dritte Reich und den Nationalsozialismus.“ Den habe sie wiederherzustellen versucht durch einen „Rassenkrieg“. Wie das zu bewerkstelligen sei, sei in den Chats der Gruppe immer wieder diskutiert worden.

Manche der Jugendlichen verprügelten dafür Menschen, anderen wurde versuchter Mord zur Last gelegt; drei Taten stachen besonders heraus. So etwa der Brandanschlag von Lenny M. und Jerome M. Die beiden Fünfzehnjährigen legten am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern. Es brannte vollständig nieder. Die Betreiber schliefen wenige Meter entfernt in ihrem Wohnhaus mit ihrer kleinen Tochter, blieben nur durch Zufall unverletzt.

Eine schwere Straftat wurde auch Claudio S. und Justin W. vorgeworfen: Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 wollten sie ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln anzünden. Das scheiterte, trotzdem sprühten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft „Sieg Heil“, und ausländerfeindliche Slogans an die Außenwände und zeigten den Hitlergruß.

Danach soll es einen weiteren Versuch gegeben haben, jemanden zu töten: Das Gericht ist überzeugt, dass Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen dritten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant hatten. In ihren Chats tauschten sie sich darüber aus. Einer schrieb, es müsse „mindestens“ ein Mensch sterben.

Details aus den Chats hatte vor dem Prozess eine Recherche von „Stern“ und RTL aufgedeckt. Eine Reporterin hatte sich dort eingeschlichen, gab sich als Teil der Gruppe aus und chattete mit den teils sehr jungen Mitgliedern der L.V.W. Sie gab der Polizei den Hinweis auf die geplante Tat in Senftenberg. Unter dem Titel „Braune Kinderzimmer“ publizierte sie einen Podcast zu ihrer Recherche. Die Vorsitzende Richterin nahm in der Urteilsverkündung darauf Bezug: Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie.

Wenige Tage nach Prozessbeginn im März hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ verhaftet worden.

Preguntas abiertas

  • Welche Konsequenzen haben die weiteren laufenden Ermittlungen gegen zehn zusätzliche Beschuldigte?
  • Wie genau funktionierte das Netzwerk der Gruppe in den sozialen Medien im Detail?

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This article was originally published by FAZ.

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