Hanseatisches Oberlandesgericht: Haspa muss nicht mehr zahlen
En resumen
- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Klage eines Kunden auf höhere Entschädigung für den Tresorraum-Einbruch in Norderstedt (2021) abgewiesen.
- Die Haspa hatte bereits die Maximalentschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach gezahlt.
Resumen generado por IA
Anfang August 2021 drangen unbekannte Täter in den Tresorraum der Haspa-Filiale in Norderstedt ein und stahlen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände. Die Sparkasse zahlte die Maximalentschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach. Mehrere Kunden klagten auf höhere Entschädigung, argumentierend, der Tresorraum sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Klage ab, da die Sicherung branchenüblich gewesen sei. Ein vorheriger Einbruchsversuch in Hamburg-Altona sei nicht hinreichend, die Sicherheitsmaßnahmen als unzureichend zu bewerten.




