Kartellamt muss Ermittlungen zu Spritpreisen vorläufig einstellen
Gericht bezweifelt Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen an Preisinformationsdienste
En resumen
- Das Bundeskartellamt muss seine Ermittlungen im Kraftstoff-Großhandel vorläufig stoppen.
- Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied, dass die von den Wettbewerbshütern geforderten Auskünfte von zwei Preisinformationsdiensten vorerst nicht erteilt werden müssen.
- Das Gericht bezweifelt, ob das Kartellamt überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten darf.
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Das Bundeskartellamt muss seine Ermittlungen im Kraftstoff-Großhandel vorläufig stoppen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied, dass die von den Wettbewerbshütern geforderten Auskünfte von zwei Preisinformationsdiensten vorerst nicht erteilt werden müssen. Das Gericht bezweifelt, ob das Kartellamt überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten darf. Die Hauptsacheverfahren sollen im Juli verhandelt werden. Kartellamtspräsident Andreas Mundt kündigte Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof an.




