Marine Le Pen: Berufungsgericht mildert Urteil im Fall von EU-Mitteln
En resumen
- Ein Berufungsgericht hat das Urteil gegen Marine Le Pen im Fall der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Mitteln gemildert.
- Statt einer Haftstrafe muss sie nun ein Jahr Fußfessel tragen und ist 15 Monate von Wahlen ausgeschlossen.
- Le Pen will das Urteil anfechten und 2027 als Präsidentschaftskandidatin antreten.
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Ein Berufungsgericht hat das Urteil gegen Marine Le Pen im Fall der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Mitteln gemildert. Statt einer Haftstrafe muss sie nun ein Jahr Fußfessel tragen und ist 15 Monate von Wahlen ausgeschlossen. Le Pen will das Urteil anfechten und 2027 als Präsidentschaftskandidatin antreten.


