Staatsanwaltschaft Gießen stellt Verfahren nach Abi-Motto-Eklat ein
En resumen
- Die Staatsanwaltschaft Gießen hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Schüler der Liebigschule eingestellt, die für antisemitische und rassistische Abi-Motto-Vorschläge verantwortlich waren.
- Die Einstellung erfolgte unter Auflagen gemäß Jugendgerichtsgesetz, darunter die Auseinandersetzung mit NS- und IS-Gräueltaten sowie gemeinnützige Arbeit.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Schüler der Liebigschule in Gießen sammelten 2023 auf einem anonymen Portal Abi-Motto-Vorschläge, darunter antisemitische und rassistische Sprüche wie „NSDABI – Verbrennt den Duden“ und „Abi macht frei“, was bundesweit für Aufsehen sorgte.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Verdächtige im Fall des Abi-Motto-Eklats vom vergangenen Jahr eingestellt. Schüler der Liebigschule in Gießen hatten im Mai 2023 auf einem anonymen Portal Vorschläge für ihr Abi-Motto gesammelt – dabei kamen Vorschläge wie „NSDABI – Verbrennt den Duden“ oder „Abi macht frei“ auf.
Auch antisemitische und rassistische Sprüche sollen zur Auswahl gestanden haben, etwa „Abi Akbar – Explosiv durchs Abi“, eine Verfremdung des islamischen Gebetsrufs „Allahu Akbar“. Einer dieser Vorschläge soll sogar die meisten Stimmen erhalten haben.
Der Vorfall hatte damals bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der hessische Kultusminister Armin Schwarz (CDU) erklärte gegenüber dem Hessischen Rundfunk: „Dieser Vorfall hat uns entsetzt und wird von der Schule lückenlos aufgearbeitet.“
Die Schulleitung distanzierte sich und rief den gesamten Abijahrgang zusammen, um den Vorfall „in aller Deutlichkeit zu missbilligen und klar Stellung gegen diese demokratiefeindlichen Gedanken zu beziehen“.
Schüler distanzierten sich ebenfalls und erklärten, die Vorschläge seien von Einzelnen gekommen. Bei der Abstimmung sei es zudem leicht gewesen, mehrfach seine Stimme abzugeben, berichtete die „Gießener Allgemeine“.
Die Polizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung auf. Diese sind nun einem Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge von der Staatsanwaltschaft Gießen gegen Auflagen gemäß Paragraf 45 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes eingestellt worden.
Dieser sieht vor, dass „erzieherische Maßnahmen“ erfolgen. Gerichte verstehen darunter in der Regel gemeinnützige Arbeit, soziale Trainings oder einen „Täter-Opfer-Ausgleich“. Ziel ist, dass sich die Beschuldigten mit ihren Taten auseinandersetzen.
Die fünf Schüler sollen sich demnach eingehend mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus (NS) und des Islamischen Staates (IS) beschäftigen und dies schriftlich ausarbeiten. Die Jugendhilfe organisiert und prüft diesen Prozess. Außerdem müssen sie 30 bis 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Konsequenzen hatte zudem die Liebigschule ergriffen: Die fünf Verantwortlichen, die wie der ganze Jahrgang dieses Jahr ihr Abitur ablegten, durften nicht an der feierlichen Zeugnisvergabe teilnehmen.
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Die fünf Schüler werden sich eingehend mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus und des Islamischen Staates beschäftigen.
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Die Schüler werden 30 bis 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Muy probable · En meses
Preguntas abiertas
- Wie wird die Jugendhilfe die Einhaltung der Auflagen genau prüfen?
- Welche langfristigen Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Schüler?
