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Verwaltungsgericht Berlin: Buchhändlerinnen müssen sich nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen lassen
Política
FAZ3/6/2026Política3 min de lecturaGermany

Verwaltungsgericht Berlin: Buchhändlerinnen müssen sich nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen lassen

En resumen

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Wolfram Weimer Buchhändlerinnen nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.
  • Der Kulturstaatsminister verzichtete auf Rechtsmittel, womit der Beschluss rechtskräftig ist.
  • Die Buchhändlerinnen fordern eine Entschuldigung und Rehabilitierung.

Resumen generado por IA

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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der es Wolfram Weimer untersagt, den Berliner Buchladen zur schwankenden Weltkugel beziehungsweise dessen Betreiberinnen als „politische Extremisten“ zu bezeichnen, ist rechtskräftig.

In einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Weimer knickt ein“ zitierte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Buchhandlung vertritt, aus einem entsprechenden Schriftsatz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Eine Sprecherin des Beauftragten bestätigte den Verzicht auf Rechtsmittel gegenüber der F.A.Z.: „BKM hat kein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April 2026 eingelegt. Die Kostenübernahmeerklärung durch BKM ermöglicht eine zügige und kostenminimierende Verfahrensbeendigung.“ Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (Az. VG 6 L 229/26) war im Eilverfahren ergangen. Mit der Kostenübernahme hat sich jetzt auch das Hauptsacheverfahren erledigt.

„Herr Weimer sollte sich entschuldigen“, meint der Rechtsanwalt

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte den Kulturstaatsminister in ihrer Ausgabe vom 18. März 2026 zu seiner von der Öffentlichkeit nahezu einhellig kritisierten Entscheidung befragt, drei von der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises für den Preis ausgewählte Buchhandlungen von der Vergabe auszuschließen, weil eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz angeblich auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu den drei Buchgeschäften in Berlin, Bremen und Göttingen geführt hatte. Auf die Frage des Interviewers Bernd Ulrich, warum Weimer in die Vergabe des Preises eingegriffen habe, sagte dieser: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschied, dass die Buchhändlerinnen es nicht dulden müssen, von einem Mitglied der Bundesregierung indirekt, aber eindeutig des politischen Extremismus bezichtigt zu werden. Weimer habe ein Werturteil getroffen, dem es an einer hinreichenden Tatsachengrundlage fehle, weil er sich seinerseits wiederum nur auf ein Werturteil gestützt habe, nämlich die in keiner Weise spezifizierte oder nachvollziehbar belegte Einschätzung des Verfassungsschutzes. Die Kammer hielt fest, dass Weimer im Verfahren keine Erläuterung dazu gegeben hatte, worauf sich die Erkenntnisse des Bundesamtes beziehen, sodass ungewiss ist, ob er Kenntnisse über den Inhalt dieser behördlichen Erkenntnisse besitzt.

Ob der Verzicht auf eine Beschwerde, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hätte befinden müssen, tatsächlich als Einknicken Weimers bewertet werden kann, hängt von den politischen Konsequenzen ab, die der Kulturstaatsminister aus dem Eingeständnis seiner juristischen Niederlage ziehen wird. Rechtlich hat sich Weimer gemäß den Usancen des Äußerungsrechtes lediglich verpflichtet, eine Wiederholung des Extremismusvorwurfs gegen die Berliner Kläger zu unterlassen, „wenn dies so geschieht“ wie im Interview mit der „Zeit“. Rechtsanwalt Prigge erklärte: „Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren. Wäre Herr Weimer anständig, müsste er den ausgezeichneten Buchhandlungen endlich den Buchhandlungspreis auszahlen, wie es die unabhängige Jury beschlossen hat.“

Zu den Fragen, ob Weimer auch darauf verzichtet, die am Berliner Verfahren nicht beteiligten Buchhändler aus Bremen und Göttingen Extremisten zu nennen, ob er dem Juryvotum nun doch noch Genüge leisten wird und ob sich für ihn aus den Ausführungen des Gerichts Konsequenzen für künftige Anfragen beim Verfassungsschutz ergeben, konnte seine Sprecherin am Mittwoch noch nichts mitteilen.

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This article was originally published by FAZ.

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