
Ehevertrag: Was gilt ohne und mit Vertrag?
Ein Ehevertrag regelt Vermögensaufteilung bei Scheidung. Ohne Vertrag gilt Zugewinngemeinschaft mit gesetzlichen Regeln. Kosten für Verträge variieren je nach Aufwand und Notar-/Anwaltshonoraren.

Ein Ehevertrag regelt Vermögensaufteilung bei Scheidung. Ohne Vertrag gilt Zugewinngemeinschaft mit gesetzlichen Regeln. Kosten für Verträge variieren je nach Aufwand und Notar-/Anwaltshonoraren.

Ein Ehevertrag kann vor teuren Folgen bei einer Scheidung schützen, insbesondere für Unternehmer und Immobilienbesitzer. Ohne Vertrag gelten starre gesetzliche Regeln zur Zugewinngemeinschaft. Die Kosten für einen Vertrag variieren je nach Aufwand und Notar- bzw. Anwaltshonoraren.

Ein Ehevertrag kann vor teuren Folgen bei einer Scheidung schützen, insbesondere für Unternehmer und Immobilienbesitzer. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft, die zu einer Teilung von Vermögenszuwächsen führen kann. Die Kosten für einen Vertrag variieren je nach Aufwand und involvierten Experten.

Ein Ehevertrag kann trotz seines unromantischen Rufs sinnvoll sein, besonders für Unternehmer und Immobilienbesitzer. Ohne Vertrag gelten gesetzliche Zugewinngemeinschaften, die bei Scheidung zu hohen Ausgleichszahlungen führen können. Die Kosten für einen Vertrag variieren je nach Anwalt und Notar.